Für viele schwerbehinderte Menschen ist der Schritt in den Ruhestand nicht gleichbedeutend mit einem Rückzug aus dem Erwerbsleben. Gerade Selbstständige oder Menschen mit Teilzeitbeschäftigung möchten – oder müssen – auch nach Erreichen des Regelrentenalters weiterarbeiten. Doch bisher war unklar, ob Unterstützungsleistungen wie eine Arbeitsassistenz über das Renteneintrittsalter hinaus gewährt werden können. Mit seinem Urteil vom 12. Januar 2022 (Az.: 5 C 6.20) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun klargestellt: Schwerbehinderte Menschen behalten auch im Rentenalter Anspruch auf notwendige Assistenzleistungen, sofern sie weiter erwerbstätig sind. Das ist eine Entscheidung mit Signalwirkung – für hunderttausende Menschen mit Behinderung, die ihre Selbstständigkeit und Teilhabe am Arbeitsleben erhalten wollen.