11. August 2025

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Wegweisendes Urteil: Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte auch im Rentenalter

 

Für viele schwerbehinderte Menschen ist der Schritt in den Ruhestand nicht gleichbedeutend mit einem Rückzug aus dem Erwerbsleben. Gerade Selbstständige oder Menschen mit Teilzeitbeschäftigung möchten – oder müssen – auch nach Erreichen des Regelrentenalters weiterarbeiten. Doch bisher war unklar, ob Unterstützungsleistungen wie eine Arbeitsassistenz über das Renteneintrittsalter hinaus gewährt werden können. Mit seinem Urteil vom 12. Januar 2022 (Az.: 5 C 6.20) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun klargestellt: Schwerbehinderte Menschen behalten auch im Rentenalter Anspruch auf notwendige Assistenzleistungen, sofern sie weiter erwerbstätig sind. Das ist eine Entscheidung mit Signalwirkung – für hunderttausende Menschen mit Behinderung, die ihre Selbstständigkeit und Teilhabe am Arbeitsleben erhalten wollen.