27. Juni 2025

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Wegweisendes Urteil: 80-jähriger PKV-Rentner darf als Witwer zurück in die GKV

 

Dieses Urteil geht in seiner Bedeutung weit darüber hinaus, nur eine Entscheidung eines Landessozialgerichtes zu sein. Mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. L 11 KR 169/25) hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg eine rechtlich und sozialpolitisch hochbrisante Entscheidung getroffen: Ein über 80-jähriger Rentner, der seit 1965 privat krankenversichert war, ist trotz über 50-jähriger  PKV-Zugehörigkeit in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufzunehmen. Dies allein aufgrund seiner Witwerrente, die er nach dem Tod seiner gesetzlich versicherten Ehefrau beantragt hatte. Das Urteil widerspricht deutlich der seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung des GKV-Spitzenverbands, wonach § 6 Abs. 3a Satz 2 SGB V den Zugang zur GKV in solchen Konstellationen verhindert. Diese Entscheidung ist mehr als eine Sensation, sie beruht auf methodischer Auslegung und Interpretation eines wichtigen Satzes in § 6 Absatz 3 SGB V und eröffnet somit für viele Rentner, die pkv versichert sind, die Chance in die GKV zu wechseln und zwar ohne Tricks und Kniffe, ganz legal!