Von wegen âvolle Renteâ! đ„ Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 19. Dezember 2024 entschieden: Wer zuvor eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit AbschlĂ€gen bezogen hat, bekommt auch in der Regelaltersrente keine volle Auszahlung â die AbschlĂ€ge bleiben bestehen! đ In diesem Video erklĂ€rt Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de, was hinter dem Urteil steckt, warum der sogenannte Rentenregress so wichtig ist und welche Fehler der Rentenversicherung fĂŒr Betroffene teuer werden können. đ Inhalt des Videos:
- Das neue BSG-Urteil vom 19.12.2024 einfach erklÀrt
- Was bedeutet der Abschlag bei der EM-Rente?
- Warum bleibt der Abschlag auch in der Altersrente bestehen?
- Unterschied zum Urteil von 2017
Wie kann ein vollstĂ€ndiger Rentenregress helfen? Was Betroffene jetzt wissen sollten! đ Rechtsgrundlage: § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 SGB VI đș Schauen Sie bis zum Ende, um zu erfahren, wann die Rentenversicherung zur vollstĂ€ndigen Erstattung verpflichtet ist â und wann nicht!
