Von wegen „volle Rente“! 💥 Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 19. Dezember 2024 entschieden: Wer zuvor eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit Abschlägen bezogen hat, bekommt auch in der Regelaltersrente keine volle Auszahlung – die Abschläge bleiben bestehen! 👉 In diesem Video erklärt Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de, was hinter dem Urteil steckt, warum der sogenannte Rentenregress so wichtig ist und welche Fehler der Rentenversicherung für Betroffene teuer werden können. 📘 Inhalt des Videos:
- Das neue BSG-Urteil vom 19.12.2024 einfach erklärt
- Was bedeutet der Abschlag bei der EM-Rente?
- Warum bleibt der Abschlag auch in der Altersrente bestehen?
- Unterschied zum Urteil von 2017
Wie kann ein vollständiger Rentenregress helfen? Was Betroffene jetzt wissen sollten! 📜 Rechtsgrundlage: § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 SGB VI 📺 Schauen Sie bis zum Ende, um zu erfahren, wann die Rentenversicherung zur vollständigen Erstattung verpflichtet ist – und wann nicht!
