13. Januar 2026

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Urteil Wechsel PKV in GKV erwartet – Weg über Familienversicherung weiterhin möglich?

 

Das BSG hat über zwei Revisionsverfahren zu entscheiden, die es in sich haben. Viele tausende privat krankenversicherte Rentner sind über die Familienversicherung des Ehegatten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Dies war dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Bundesminister für Gesundheit ein Dorn im Auge. Die ehemalige Ampelregierung strebte eine Änderung im § 10 SGB V, der es zukünftig untersagen sollte, dass die Teilrente als Altersrente zu Gunsten des privat Krankenversicherten einen Wechsel in die Familienversicherung ausschließt. Die Regelungen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG der Bundesregierung vom 17.06.2024 (Bundestagsdrucksache 20/11853: 20. Wahlperiode) sind nicht in Gesetzeskraft gelangt, weil die Ampelregierung seit dem 6. November 2024 Geschichte ist. Das Bundessozialgericht muss daher auf Grund der geltenden Rechtslage des ungeänderten § 10 SGB V entscheiden. Es gibt verschiedene Urteile von Landessozialgerichten in dieser Angelegenheit, die eine Entscheidung des BSG notwendig machen ( Aktenzeichen der Revision vor dem BSG: B 6a/12 KR 3/24 R (alt: B 12 KR 3/24 R). Viele tausende privat Krankenversicherte die hohen PKV-Prämien nicht mehr zahlen können, hoffen auf einen guten Ausgang der Gerichtsverfahren vor dem BSG!