Die Erwerbsminderungsrente ist für viele Menschen in Deutschland eine wichtige finanzielle Absicherung nach Krankheit oder Behinderung. Der Zugang zu dieser Versichertenrente ist komplex und nicht einfach so zu erreichen. Das Gesetz gewährt die Rente im Regelfall nur befristet. Die Dauer der Befristung läuft bis maximal 3 Jahre. In Ausnahmefällen kann die Rente wegen Erwerbsminderung auch auf Dauer gewährt werden und zwar dann, wenn medizinisch begründet die Ursache der Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. In diesem Video gehen wir auf ein sehr plakatives Urteil des 3. Senates des Landessozialgerichts Hamburg vom 15.08.2023, Aktenzeichen: L 3 R 74/21 ein. Das LSG Hamburg hat in diesem Urteil nachvollziehbar und verständlich erläutert, wann eine EM-Rente als Dauerrente zu gewähren ist.