BERLIN. Der Bundestag berät am Donnerstagabend über die Verlängerung der Regelung zur Anpassung der Abgeordnetendiäten. Ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, die seit 2016 geltende Praxis, nach der sich die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten jährlich am Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes orientiert, auch in dieser Legislaturperiode fortzuführen.
Dies würde dazu führen, daß die Abgeordneten sich ab Juli über eine Diätenerhöhung von 5,4 Prozent freuen können. Damit würden die monatlichen Bezüge von derzeit 11.227 Euro auf 11.833 Euro steigen – ein Plus von 606 Euro. Es wäre nach der sechsprozentigen Anhebung im Vorjahr die zweitstärkste Erhöhung seit Jahrzehnten. Sollte der Bundestag zustimmen, hätten sich die Diäten innerhalb von zwei Jahren damit um knapp 1.250 Euro erhöht.
Auch die Politikerrenten steigen krass
Traditionell entscheiden die Abgeordneten zu Beginn einer Wahlperiode über eine automatische Anpassung ihrer Bezüge für vier Jahre. Eine der ersten Abstimmungen des neuen Bundestages könnte somit über die eigenen Gehälter gehen. Nicht nur die aktiven Parlamentarier profitieren von der Erhöhung, sondern auch ausgeschiedene Abgeordnete.
Politiker erhöhen sich auch die Renten. Das Übergangsgeld, das bis zu 18 Monate nach dem Ausscheiden gezahlt wird, steigt entsprechend. Auch die Renten legen zu: Nach einer vollen Legislaturperiode erhalten Abgeordnete künftig 1.183 Euro pro Mandatsjahr.
Rekordgehalt für Klöckner
Besonders profitieren die Spitzen des Parlaments. Der Bundestagspräsident erhält zusätzlich zu seiner Diät ein Amtsgehalt, womit er auf 23.667 Euro monatlich kommt – mehr als der Bundespräsident oder der Bundeskanzler. Die Bundestagsvizepräsidenten bekommen eine zusätzliche halbe Diät und verdienen damit künftig 17.750 Euro im Monat.
Kritik an der automatischen Anpassung kommt von der AfD-Fraktion. Sie hat für die Debatte einen eigenen Antrag vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, daß künftige Änderungen der Diäten nicht mehr automatisch an den Nominallohnindex gekoppelt sind, sondern durch ein reguläres Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden müssen.
Die AfD kritisiert, daß die derzeitige Regelung eine Erhöhung der Diäten ohne parlamentarische Debatte ermöglicht. Dies verletze laut AfD den Öffentlichkeitsgrundsatz des Grundgesetzes und untergrabe die demokratische Kontrolle. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, das Transparenz bei Entscheidungen über Abgeordnetenbezüge fordert. (ho/rr)
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