2. Mai 2025

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Schwerbehindert und 45 Jahre Wartezeit: warum Sie nicht bis 65 auf die Rente warten müssen

 

Viele schwerbehinderte Menschen glauben, sie müssten 45 Jahre Wartezeit erfüllen und bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Doch das stimmt so nicht! In diesem Video erkläre ich Ihnen:

  • Welche Voraussetzungen Sie für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen musst (§ 37 SGB VI- Geburtsjahrgänge ab 1964),
  • Warum Sie schon mit 62 Jahren in Rente gehen können – auch mit 45 Jahren Wartezeit,

Wie Sie mithilfe einer Rentenauskunft die richtige Entscheidung triffst, Mein Tipp: Lassen Sie sich unbedingt von der Rentenversicherung die voraussichtliche Rentenhöhe ab 62 und ab 65 berechnen – so vermeidest Sie Rentenverlusten und planen klüger!