12. Mai 2025

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Schonfrist endet: Rentenzuschlag wird ab Dezember 2025 an Witwen-und Grundrente angerechnet

 

Diese Schutzregel läuft für gut 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner am 30. November 2025 aus. Der Rentenzuschlag wird als Einkommen an die Witwenrente und Grundrente angerechnet. Die Einkommensanrechnung kehrt in diesem Bereich wieder zurück.  Betroffene Rentner die bisher von einer Einkommensanrechnung durch den Rentenzuschlag geschützt waren, müssen ab 1. Dezember 2025 mit einer Anrechnung des Rentenzuschlages rechnen. Der Rentenzuschlag für langjährige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner wird dann als Einkommen auf Witwenrenten und Grundrenten angerechnet. Für alle Zuschlagsrentner gilt bis bis Ende November 2025 noch eine gesetzliche Übergangsregelung wegen der Nichtanrechnung. Doch diese läuft aus – mit Folgen für viele Hinterbliebene und Rentner mit niedrigen Einkommen.