Wer den fälligen Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig überweist, erhält ohne weitere Erinnerung einen Festsetzungsbescheid. Reagiert man nicht innerhalb der vierwöchigen Frist, wird der Bescheid vollstreckbar. Darauf folgen Mahnkosten, Vollstreckungsmaßnahmen und möglichweise die Pfändung von Konto- oder Lohn.
Ab Juni gelten neue Regeln für die Zahlung der Rundfunkgebühren. Betroffen sind alle Haushalte, die die Gebühren bisher nicht über das Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Bei Nichtzahlung: Säumniszuschlag, Mahnkosten, Vollstreckungsmaßnahmen und möglicherweise die Pfändung bis hin zur Beugehaft.
Haushalte, die den Rundfunkbeitrag nicht über das Lastschriftverfahren abbuchen lassen, haben bisher regelmäßige Zahlungsaufforderungen erhalten. Dieses Verfahren wurde zum Beginn des Monats Juni eingestellt und durch ein einmaliges Schreiben vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ersetzt.
Haushalte, die den Rundfunkbeitrag bisher vierteljährlich per Einzelüberweisung bezahlten, erhalten ab sofort nur noch ein einziges Schreiben pro Jahr, in dem alle vier Zahlungstermine aufgeführt sind. Bislang gab es pro Quartal eine Zahlungsaufforderung.
Wer den fälligen Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig überweist, erhält ohne weitere Erinnerung einen Festsetzungsbescheid. Dieser ist inklusive eines Säumniszuschlags von ein Prozent des säumigen Beitrags, mindestens jedoch acht Euro. Reagiert man nicht innerhalb der vierwöchigen Frist, wird der Bescheid vollstreckbar. Darauf folgen Mahnkosten, Vollstreckungsmaßnahmen und möglicherweise die Pfändung von Konto- oder Lohn, so der Beitragsservice. Die neue Regelung zur Einmalzahlungsaufforderung soll Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand verringern.
Nichtzahler: Geldstrafe, Beugehaft und negativer Schufa-Eintrag
Außerdem kann es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen. Wer länger als sechs Monate bewusst nicht bezahlt, kann mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld beaufschlagt werden. „Für die pünktliche Überweisung […] sind Sie selbst verantwortlich“, heißt es dazu vom Beitragsservice.
In extremen Fällen droht sogar Beugehaft. So etwa 2021 für Georg Thiel aus Nordrhein-Westfalen, der sich der Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigerte, weil er, so seine Begründung, die Dienste nicht nutze und auch kein Empfangsgerät habe. Thiel sollte dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) 651,30 Euro zahlen. Der Sender ging dann juristisch gegen ihn vor. Ab 25. Februar 2021 saß der Technische Zeichner dann 181 Tage im Gefängnis in Münster.
Neben der Beugehaft können negative Schufa-Einträge die Kreditwürdigkeit der Nichtzahler beeinträchtigen. Vollstreckungstitel berechtigen Behörden zur Pfändung von Sozialleistungen oder Lebensversicherungsansprüchen.
Aktuell liegt der Beitrag bei 18,36€ im Monat. Die Änderungen treten ab 2. Juni 2025 in Kraft und bergen ein erhebliches Risiko in Zahlungsrückstand zu geraten, weshalb ein SEPA-Lastschrifteinzug empfohlen wird. Eine Barzahlung ist nur unter bestimmten Bedingungen und mit Termin möglich.
https://www.agrarheute.com/management/recht/rundfunkgebuehr-neue-zahlungspflicht-ab-juni-saftige-strafen-drohen-634987