Rentner muss ins Pflegeheim – und plötzlich verlangt das Sozialamt den Hausverkauf? Viele Familien trifft dieser Moment völlig unerwartet. In diesem Video erfahren Sie verständlich und Schritt für Schritt, wann das Sozialamt im Pflegefall tatsächlich eine Verwertung der Immobilie verlangen darf, wie der Prüfprozess abläuft und welche Rechte Betroffene wirklich haben.
Sie lernen außerdem, wie gefährlich verspätete Schenkungen sein können, welche Rolle Nießbrauch spielt, ab wann Kinder zahlen müssen und wann das Eigenheim als Schonvermögen geschützt ist. Und: Welche Alternativen es zum Hausverkauf gibt – damit Sie als Familie handlungsfähig bleiben.
🔍 In diesem Video erfahren Sie:
✔ Wann das Sozialamt den Hausverkauf verlangen darf
✔ Wie die Prüfung von Vermögen, Pflegekosten und Immobilie abläuft
✔ Die 10-Jahresregel bei Schenkungen & Nießbrauch
✔ Ab wann Kinder Elternunterhalt zahlen müssen
✔ Wann das Haus geschützt ist (Schonvermögen)
✔ Welche Alternativen es zum Verkauf gibt: Teilverkauf, Leibrente, Darlehen
✔ Tipps, wie Sie das Eigenheim trotz Pflegefall schützen können
⚠️ Wichtiger Hinweis für Familien
Viele Betroffene verschenken oder überschreiben das Haus zu spät. Oft führt das dazu, dass das Sozialamt die Schenkung rückgängig macht oder einen finanziellen Ausgleich verlangt.
Planen Sie Immobilienthemen deshalb immer vorausschauend und rechtlich abgesichert.
