Immer wieder erreichen uns Anfragen von Versicherten, die glauben: „Wenn ich genügend Entgeltpunkte gesammelt habe, kann ich die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen.“ Ein aktuelles Beispiel zeigt, warum dieses Verständnis falsch ist – und worauf es wirklich ankommt. Der Nachteilsausgleich bei dieser besonderen Altersrente liegt im frühzeitigeren Zugang zur Rente, oft mehrere Jahre vor der regulären Altersgrenze. Das Gesetz stellt dafür aber zwingende Voraussetzungen auf – und dazu gehört entgegen der weitläufigen Meinung keine Mindestanzahl von Entgeltpunkten, sondern ausschließlich die erfüllte Wartezeit von 35 Jahren.