Wer ab dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Berufsschutz mehr, § 240 SGB VI . Statt der früheren Berufsunfähigkeitsrente kommt nur noch die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI in Betracht. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24 erklärt in diesem Video:
Was der Wegfall des Berufsschutzes (§ 240 SGB VI) konkret bedeutet Welche Voraussetzungen für volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente gelten
Wie die Arbeitsmarktrente als Sonderfall funktioniert Welche versicherungsrechtlichen Hürden Sie kennen müssen (Wartezeit, Pflichtbeiträge, „Reha vor Rente“)
Praktische Tipps zur Vorbereitung des Antrags und Sicherung Ihrer Ansprüche
Dieses Video richtet sich an alle, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen ihre Rente beantragen möchten und Klarheit über ihre Rechte brauchen.