Zum 01.01.2026 endet die Übergangsregelung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Das bedeutet:
Wer zwischen dem 02.12.1963 und 31.12.1963 geboren ist, kann letztmals im November 2025 mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen
– mit einem Abschlag von 10,8 %. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt nur noch die neue Regelung nach § 37 SGB VI:
Vorzeitige Rente bleibt möglich – aber immer mit 10,8 % Abschlag Der abschlagsfreie Rentenbeginn verschiebt sich auf den 01.01.2029
In diesem Video erfahren Sie:
✅ Welche Rentenänderungen 2026 konkret gelten
✅ Wer von der Neuregelung betroffen ist
✅ Welche finanziellen Folgen die neuen Regeln haben
✅ Wie Sie Ihre Rente berechnen und rechtzeitig beantragen
✅ Warum es sich lohnt, den Rentenbescheid prüfen zu lassen
💡 Wichtiger Tipp: Wenn Sie zum Jahrgang 1963 gehören, handeln Sie jetzt! Prüfen Sie Ihre Unterlagen und lassen Sie Ihre Ansprüche juristisch absichern.