Ab Dezember 2025 tritt der neue § 307i SGB VI in Kraft: Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten einen dauerhaften Zuschlag auf ihre Rente. Besonders profitieren Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und bestimmte Altersrentner, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.
In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel:
✅ Wer Anspruch auf den neuen Zuschlag hat
✅ Wie die Berechnung genau funktioniert (inkl. Rechenbeispiel)
✅ Wie viel mehr Rente Sie ab Dezember 2025 erhalten
✅ Warum Vorschussrentner den Zuschlag sogar schon im November bekommen
