14. Dezember 2025

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Reha-Aufforderung im Krankengeld auf neuer Dimension: Was die Kasse NICHT darf

 

Viele Menschen bekommen während des Krankengeldbezugs eine Reha-Aufforderung ihrer Krankenkasse – das ist völlig normal. Doch im aktuellen Fall geht die Kasse einen Schritt weiter: Der Versicherte soll selbst bei der Reha-Klinik anrufen, den frühestmöglichen Aufnahmetermin organisieren und diesen innerhalb von 14 Tagen der Krankenkasse melden. Bei fehlender Rückmeldung droht die Kasse sogar damit, das Krankengeld einzustellen. Doch: Darf eine Krankenkasse das überhaupt verlangen? Welche Mitwirkungspflichten gelten wirklich – und wo überschreitet die Kasse ihre Kompetenzen? Im Video erkläre ich:

  • Was bei einer Reha-Aufforderung laut § 51 SGB V vorgeschrieben ist
  • Welche Mitwirkungspflichten Versicherte tatsächlich haben
  • Warum die Organisation eines Reha-Termins nicht zu den Pflichtaufgaben des Patienten gehört
  • Wie die Kommunikation normalerweise zwischen DRV, Reha-Klinik und Krankenkasse abläuft
  • Warum die Androhung einer Krankengeld-Einstellung hier rechtlich problematisch ist
  • Wie Betroffene reagieren sollten, wenn Krankenkassen Druck ausüben
  • Welche Schritte im Ernstfall beim Sozialgericht möglich sind

Dieser Fall zeigt eine neue Dimension im Umgang mancher Krankenkassen mit ihren Versicherten. Selbst Fachleute aus der Rechtsberatung berichten, dass sie ein solches Vorgehen noch nie erlebt haben. 👉 Wenn du Krankengeld beziehst, eine Reha beantragt hast oder Ärger mit der Kasse hast, ist dieses Video absolut relevant für dich.