🏠 Nießbrauch ist seit Jahrzehnten eines der wichtigsten Gestaltungsinstrumente bei der Vermögensnachfolge – insbesondere bei der Übertragung von vermieteten Immobilien auf Kinder. In einem neuen Urteil gib der Bundesfinanzhofs (BFH) eine über 30 Jahre lang anerkannte Auffassung auf ⚠️ 📉
In diesem Video erfahren Sie:
➡️ warum der Vorbehaltsnießbrauch weiterhin ein starkes Werkzeug bleibt
➡️ welche steuerlichen Vorteile er bei Schenkung & Erbschaft bietet
➡️ wie persönliche Freibeträge optimal genutzt werden können
➡️ weshalb Immobilien trotz Nießbrauch oft vollständig steuerfrei übertragen werden können
🚨 Besonders kritisch wird es beim Verzicht auf den Nießbrauch gegen Abfindung: Was früher als steuerfreie Vermögensumschichtung galt, sieht der BFH jetzt als steuerpflichtige Entschädigung.
👉 Eine vermeintlich clevere Lösung kann dadurch schnell zur teuren Steuerfalle werden.
📊 Anhand eines konkreten Praxisbeispiels zeigen wir:
✔️ wie stark der Immobilienwert durch Nießbrauch gemindert wird
✔️ warum dadurch häufig keine Schenkungsteuer anfällt
✔️ wer die Mieteinnahmen versteuert
✔️ wer abschreiben darf
✔️ worauf bei Darlehen, Instandhaltungskosten und Ehegatten unbedingt zu achten ist
💡 Außerdem klären wir bzw. weisen hin.
• Nießbrauch bei vermieteten Immobilien
• Unterschiede zwischen Privatvermögen, Unternehmen & Beteiligungen
• Risiken bei GbR-Strukturen
• Was der BFH beim Zuwendungsnießbrauch über einen Gestaltungsmissbrauch denkt.
🧠 Fazit: Nießbrauch bleibt ein zentrales Instrument der Vermögensnachfolge – aber nur bei richtiger Gestaltung. Gerade nach dem aktuellen BFH-Urteil ist fachliche Planung wichtiger denn je.
