17. Januar 2026

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Nießbrauchsverzicht bei Immobilien 2025: BFH kippt 30-jährige Praxis – Neue Steuerfalle

 

🏠 Nießbrauch ist seit Jahrzehnten eines der wichtigsten Gestaltungsinstrumente bei der Vermögensnachfolge – insbesondere bei der Übertragung von vermieteten Immobilien auf Kinder. In einem neuen Urteil gib der Bundesfinanzhofs (BFH) eine über 30 Jahre lang anerkannte Auffassung auf ⚠️ 📉

In diesem Video erfahren Sie:

➡️ warum der Vorbehaltsnießbrauch weiterhin ein starkes Werkzeug bleibt

➡️ welche steuerlichen Vorteile er bei Schenkung & Erbschaft bietet

➡️ wie persönliche Freibeträge optimal genutzt werden können

➡️ weshalb Immobilien trotz Nießbrauch oft vollständig steuerfrei übertragen werden können

🚨 Besonders kritisch wird es beim Verzicht auf den Nießbrauch gegen Abfindung: Was früher als steuerfreie Vermögensumschichtung galt, sieht der BFH jetzt als steuerpflichtige Entschädigung.

👉 Eine vermeintlich clevere Lösung kann dadurch schnell zur teuren Steuerfalle werden.

📊 Anhand eines konkreten Praxisbeispiels zeigen wir:

✔️ wie stark der Immobilienwert durch Nießbrauch gemindert wird

✔️ warum dadurch häufig keine Schenkungsteuer anfällt

✔️ wer die Mieteinnahmen versteuert

✔️ wer abschreiben darf

✔️ worauf bei Darlehen, Instandhaltungskosten und Ehegatten unbedingt zu achten ist

💡 Außerdem klären wir bzw. weisen hin.

• Nießbrauch bei vermieteten Immobilien

• Unterschiede zwischen Privatvermögen, Unternehmen & Beteiligungen

• Risiken bei GbR-Strukturen

• Was der BFH beim Zuwendungsnießbrauch über einen Gestaltungsmissbrauch denkt.

🧠 Fazit: Nießbrauch bleibt ein zentrales Instrument der Vermögensnachfolge – aber nur bei richtiger Gestaltung. Gerade nach dem aktuellen BFH-Urteil ist fachliche Planung wichtiger denn je.