Viele Versicherte des Jahrgangs 1967 überlegen, ob sie bereits mit 63 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden können. Möglich ist das über die Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung ist, dass mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt sind. Der frühere Rentenbeginn hat jedoch einen Preis. Es entstehen dauerhafte Abschläge auf die Rente. Gleichzeitig fehlen mehrere Jahre zusätzlicher Rentenansprüche. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie zusammengenommen das mehr als 100.000 Euro betragen kann. Trotzdem kann der frühere Ruhestand für manche Versicherte sinnvoll sein, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen persönlicher Lebensplanung.
