Beamter verliert vor Gericht: Keine Altersrente für schwerbehinderte Menschen – trotz 46 Arbeitsjahren! 😲 Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 15. Oktober 2025 (Az. L 33 R 392/24) ein deutliches Urteil gefällt: Wer weniger als 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung war, hat keinen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen – auch dann nicht, wenn man jahrzehntelang als Beamter gearbeitet hat.
👉 In diesem Video erfahren Sie:
✅ Warum der Kläger trotz 46 Arbeitsjahren leer ausgeht
✅ Was das LSG Berlin-Brandenburg genau entschieden hat
✅ Warum die Trennung von Beamtenpension und Rentenversicherung rechtlich wichtig ist
✅ Was das Urteil für andere Beamte, Schwerbehinderte und Versicherte bedeutet
📌 Hintergrund: Ein 1960 geborener Beamter aus Berlin wollte zusätzlich zu seiner Beamtenpension eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Doch sein Antrag wurde abgelehnt – er hatte nur 17 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das LSG Berlin-Brandenburg bestätigte die Ablehnung: Die gesetzliche Wartezeit von 35 Jahren ist zwingend.
📅 Urteil: 15.10.2025
⚖️ Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
📂 Aktenzeichen: L 33 R 392/24