2. November 2025

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Grundsatzurteil: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis gilt nicht für ewig!

 

Grundsatzentscheidung: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht vor Aberkennung.

In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel, warum ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis eben nicht für immer gilt!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 11. August 2015 (Az. B 9 SB 2/15 R) eine Grundsatzentscheidung im Schwerbehindertenrecht getroffen, die bis heute große Bedeutung hat. Das Gericht entschied: Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet keinen Vertrauensschutz. Auch viele Jahre nach Ausstellung darf die Behörde die Schwerbehinderteneigenschaft aufheben, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse des Betroffenen wesentlich verbessert haben. Damit stellt das BSG klar, dass Rechtmäßigkeit vor Vertrauensschutz geht. Der Ausweis ist kein Garant für Dauerstatus – sondern nur ein Nachweis der bestehenden Feststellung (Quelle: BSG, Urteil vom 11.08.2015 – B 9 SB 2/15 R).