28. Oktober 2025

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GEZ sparen: Wann Rentner keine Rundfunkbegühren zahlen müssen! Befreiung & Härtefall erklärt

 

Viele Rentner zahlen zu viel! In diesem Video erfahren Sie, wann Sie als Rentner vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreit werden können – oder nur einen Teil zahlen müssen. Wir erklären, wer Anspruch hat, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihren Antrag richtig stellen, damit Sie bares Geld sparen.

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro im Monat – das sind über 220 Euro im Jahr. Gerade für viele Seniorinnen und Senioren mit kleiner Rente ist das eine spürbare Belastung.

Doch nach dem § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV) können Sie sich befreien oder ermäßigen lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

📘 Gesetzliche Grundlage: § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

➡️ Regelt Befreiungen und Ermäßigungen vom Rundfunkbeitrag

📝 Wichtige Infos im Überblick: Vollständige Befreiung:

Bei Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege Härtefallregelung:

Wenn das Einkommen weniger als 18,36 € über der Sozialhilfeschwelle liegt Ermäßigung: Bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „RF“ – nur 6,12 € im Monat Pflegeheim:

Bewohner mit Sozialhilfe sind befreit Mitbefreiung: Gilt auch für Ehepartner und Kinder bis 25

🖥️ Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung:

👉 www.rundfunkbeitrag.de/befreiung_und_ermäßigung

💡 Fazit: Viele Rentnerinnen und Rentner zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie eigentlich befreit oder ermäßigt werden könnten.

Ein einfacher Antrag kann Ihnen jedes Jahr über 200 Euro sparen – und das dauerhaft. Also: Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und stellen Sie Ihren Antrag!