1. Mai 2025

ddbnews.org

Neuigkeiten / Berichte / Informationen

Erwerbsminderungsrente: was versteht man unter dem Restleistungsvermögen?

 

Die Rente wegen Erwerbsminderung ist eine gesetzliche Rentenart. Anspruch auf diese Rente hat der Versicherte nur dann, wenn er unter anderem aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Krankheit oder die Behinderung löst somit den Leistungsfall, den Tatbestand, der Erwerbsminderung aus. In diesem Zusammenhang ist dann vielfach von dem bestehenden Restleistungsvermögen die Rede. Das Restleistungsvermögen leitet sich aus den Vorschriften des § 43 SGB VI ab, ohne dort aber so benannt zu sein. Er ist ein schillerender Begriff, der auch in anderen Lebens-und Rechtsbereichen vorkommt. Peter Knöppel erläutert in diesem Video, was es mit dem Restleistungsvermögen im Sinne einer gesetzlichen Rente wegen Erwerbsminderung auf sich hat.