6. Juli 2025

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Erster offizieller Widerspruch gegen neue WHO-Richtlinien

 

Ein Staat hat als erster offiziell angekündigt, Widerspruch gegen die neuen völkerrechtlich bindenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO einzulegen.

Seit den Corona-Jahren haben Spitzenpolitiker und die Pandemieindustrie versucht, Änderungen der IGV durchzusetzen. TKP hat diesen Prozess über Jahre journalistisch begleitet. Unter fragwürdigen – und vermutlich rechtswidrigen – Umständen wurden die Änderungen im Vorjahr verabschiedet. Die Widerspruchsfrist läuft noch bis zum 19. Juli 2025. Ab dem 19. September 2025 werden die neuen Richtlinien gültig, ohne dass eine nationale Ratifizierung erforderlich ist. Nun hat das erste Land seinen Widerspruch öffentlich bekanntgegeben.

Israel wird dem neuen WHO-Übereinkommen nicht beitreten, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Diese Entscheidung traf das Gesundheitsministerium nach Beratungen. Auch der Pandemievertrag wird voraussichtlich nicht ratifiziert, wobei das Parlament darüber entscheidet. Der Widerspruch basiert auf der Sorge vor einem Verlust nationaler Souveränität und der Befürchtung, dass Hoheitsrechte an die WHO übertragen werden könnten, berichtet das Online-Medium Israel Hayom am Freitag. Dort heißt es weiter: „Die Konvention gibt dem Vorsitzenden [der WHO] die Befugnis, einen Gesundheitsnotstand auszurufen und in die Politik der Mitgliedsländer einzugreifen. In Israel befürchtete man, dass die Zustimmung dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit geben würde, dem Staat die Zusammenarbeit mit den Entscheidungen der Organisation aufzuzwingen.“

Israels Gesundheitsminister Uriel Buso wird bis zum 19. Juli 2025 ein entsprechendes Schreiben übermitteln, heißt es weiter. Die Entscheidung folgt auf „eine lange Reihe von Diskussionen und Warnungen vieler Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vor dem neuen Übereinkommen“. Buso habe entschieden, dass Israel dem Übereinkommen vorerst nicht beitreten werde.

Weiter berichtet das Medium aus Israel:

„Bosu hat das Thema in den letzten Monaten mehrmals mit Fachleuten des Gesundheitsministeriums besprochen und sich auch mit dem Außenminister und dem Rechtsberater beraten. Nach umfassenden Beratungen hat er entschieden, dass das Gesundheitsministerium dem Übereinkommen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beitreten wird. Der Hauptgrund für Bosos Entscheidung sind die darin enthaltenen Bestimmungen, aus denen hervorgeht, dass der Staat einen Teil seiner Hoheitsbefugnisse zur Bekämpfung von Epidemien an die Organisation abgibt.

Nach Angaben des Ministers handelt es sich um eine komplexe und wohlüberlegte Entscheidung, die darauf abzielt, die Interessen des Staates Israel zu wahren und unsere volle Verantwortung für die öffentliche Gesundheit zum Ausdruck bringt.“

Israel folgt damit der Linie der Kritiker und Warner, die vor einer Machtübertragung an die WHO durch die Reformpakete warnen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten befürworten die Änderungen und bezeichnen Kritik daran als „Verschwörungstheorie“. Nur die Slowakei hat sich bereits abgespalten und vermutlich im Vorjahr einen Widerspruch eingelegt. Eine offizielle Bestätigung des Widerspruchs fehlt jedoch, was vermutlich auf die Intransparenz der WHO zurückzuführen ist. Auch Russland hatte 2024 Vorbehalte angemeldet.

Wenn ein Land die Änderungen bis zum 19. Juli 2025 vollständig ablehnt, ist es nicht an die neuen Bestimmungen gebunden. Stattdessen bleibt für dieses Land die bisherige Version der IGV (Stand vor den Änderungen von 2024) in Kraft. Lässt ein Land die Frist verstreichen, werden die neuen Änderungen ab dem 19. September 2025 bindend und müssen in die nationale Gesetzgebung integriert werden. Ein Land kann auch spezifische Vorbehalte anmelden, d. h. nur bestimmte Teile der Änderungen ablehnen. In diesem Fall gelten die neuen Richtlinien nur eingeschränkt.

 

 

Erster offizieller Widerspruch gegen neue WHO-Richtlinien