Wie sollen Sie sich in der virtuellen digitalen Welt ausweisen? Um Ihre eigene Identität nachzuweisen, brauchen Sie den E-ID-Ausweis. Von dieser Notwendigkeit einer „E-ID“ ist auch das Schweizer Parlament nach wie vor überzeugt. Ab 2026 soll die E-ID sowohl online als auch im Passbüro kostenlos erhältlich sein. Sie sei mit der Identitätskarte oder mit dem Pass in der physischen Welt vergleichbar. Vorerst wird allerdings die E-ID die beiden Dokumente noch nicht ersetzen. Obschon eine Vorläuferversion des E-ID-Gesetzes vom Schweizervolk in der Abstimmung vom 7. März 2021 mit 64,4 % deutlich verworfen wurde, bringt Bundesbern eine Neuauflage des E-ID-Gesetzes! Nun soll dieses Ansinnen gelingen, obwohl zahlreiche Sicherheitsbedenken noch ungeklärt sind. Die E-ID genüge offiziell höchsten Maßstäben der Sicherheit und des Datenschutzes, wird versprochen. Der Datenschutz sei dadurch gewährleistet, dass Nutzer ihre Daten selbst verwalten und diese auf ihrem Handy gespeichert behalten, also nicht der Staat oder Dritte [Art. 6; 7 E-ID G].
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