1. September 2025

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Der Etat für das Bundesamt für Verfassungsschutz explodiert

 

Von 2024 bis 2026 soll der Etat für Verfassungsschutzamt um 46 Prozent wachsen. Auf Stellen umgerechnet wird es rund 1600 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigen. Was die machen werden, wird die Öffentlichkeit kaum erfahren, parlamentarische Kontrolle ist nicht gegeben. Der Inlandsgeheimdienst wird wohl immer noch geheimer.

Was eigentlich machen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die 16 Ländereinrichtungen für Verfassungsschutz? Letztere bestehend aus 6 eigenen Landesämtern und 10 Abteilungen der jeweiligen Landesinnenministerien. Alle diese – weisungsgebundenen – Einrichtungen verstehen sich als Inlandsgeheimdienst: eines Geheimdienstes, wie es ihn in freiheitlichen Systemen weltweit kaum vergleichbar, in totalitären Regimen freilich zuhauf gibt. Siehe etwa das Ministerium für Staatssicherheit („Stasi“) der verflossenen DDR.

Was sollen diese nunmehr 17 deutschen Ämter bzw. Abteilungen qua Gesetz eigentlich tun? Ganz einfach: Sie sollen die freiheitliche demokratische Grundordnung („FDO“) sichern.

Laut § 4 (2) Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zählen dazu:

a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

e) die Unabhängigkeit der Gerichte,

f) der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Wir übergehen einmal die sich aus gegebenen Anlässen anbietende Frage, ob die Verfassungsschützer diesen Aufgaben wirklich in der gebotenen Neutralität nachkommen. Zu jedem dieser sieben Punkte drängen sich reale Beobachtungen auf. Gar nicht so selten stellt sich auch die Frage, ob die exekutiven Einrichtungen des Verfassungsschutzes sich nicht gelegentlich selbst zum Beobachtungsobjekt machen müssten. Etwa wenn sich das BfV quasi zur Legislative aufschwingt und den „Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfindet.

Dieser Monsterbegriff war im Mai 2021 – zu Merkel-Zeiten – vom damaligen BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU) außerhalb des Strafgesetzbuches als Einfallstor zur Relativierung von Grundgesetz Artikel 5 (Meinungsfreiheit) konstruiert worden. In der Folge kam es zu einer De-facto-Kriminalisierung von Kritik an Politikern, zu Tausenden von Strafanzeigen und Gerichtsurteilen (Geldstrafen, Bewährungsstrafen). Der Meinungskorridor wurde schließlich immer enger. Und das Spektrum der Beobachtungen durch den Verfassungsschutz kaprizierte sich mehr und mehr auf den „Kampf gegen Rechts“. Die zu erheblichen Teilen dünnen, nicht selten geradezu lächerlichen, Hunderte von Seiten umfassenden Zitatesammlungen zur AfD sind Ergebnis dieser Art von „Verfassungsschutz“.

Soll noch mehr nach rechts geschnüffelt werden?

Für die Verfassungsschutzbehörden arbeiten derzeit mehr als 8.000 Leute: Im Bundesamt waren es Ende 2024 insgesamt 4.549 (2023: 4.200), in den 16 Ländern rund 3.600. Wie viele es in naher Zukunft werden sollen, wird regierungsamtlich nicht gesagt. Es ist aber bekannt, mit wie vielen zusätzlichen Millionen Euro vor allem das BfV rechnen kann. Hier die Etat-Entwicklung bzw. die Etat-Planung (ab 2025) für das BfV:

  • 2023: 468,7 Millionen Euro
  • 2024: 468,9 Millionen Euro
  • 2025: 576,9 Millionen Euro
  • 2026: 686,7 Millionen Euro

Siehe hier und hier. Das heißt: Von 2024 bis 2026 soll der BfV-Etat um 46 Prozent wachsen. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben des Bundes sollen im Vergleich von 2025 auf 2026 um 3,48 Prozent steigen.

Auf Stellen im BfV umgerechnet, wird das wohl bedeuten: Aus 4.200 (2023) bzw. 4.549 (2024) „Schlapphüten“ werden im Jahr 2026 rund 6.100. Das BfV wirbt denn auch um Mitarbeiter. Taufrisch ist diese Aktion nicht, denn auf der entsprechenden BfV-Website wird noch mit Mitarbeiterzahlen des Jahres 2021 operiert. Die Stelle des BfV-Präsidenten ist übrigens nicht ausgeschrieben, wiewohl sie seit November 2024, also fast ein Jahr, nicht besetzt ist.

Was werden die zusätzlich rund 1.600 neuen BfV-Mitarbeiter wohl alles tun? Werden sie verstärkt einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zuarbeiten? Werden sie sich endlich intensiver um Linksradikalismus und islamistischen Extremismus kümmern? Werden sie endlich differenzieren und aufhören, nicht eindeutig und sofort identifiziere Umtriebe pauschal dem Rechtsextremismus zuzuordnen?

Man wird es kaum erfahren. Denn erstens ist das BfV weisungsgebunden. Es unterstand von Dezember 2021 bis Mai 2025 der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Linksaußen-SPD). Noch Fragen!? Aber auch die parlamentarische Kontrolle der insgesamt drei „Dienste (BfV, BND, MAD)“ findet unterhalb des öffentlichen Radars statt. Das entsprechende – zahnlose – „Parlamentarische Kontrollgremium“ des Bundestages zur Kontrolle der „Dienste“ sollte eigentlich neun Mitglieder umfassen. Seit 26. Juli 2025 besteht es aber nur aus sechs Mitgliedern: drei CDU/CSU-Leuten, zwei SPD-Politikern und einem „Grünen“.

Da man den „grünen“ Vertreter Konstantin von Notz getrost als Quasi-Mitregierenden rechnen darf, heißt das: Opposition findet in diesem Kontrollgremium nicht statt. Ein Fall für das BfV ist das freilich nicht. Die Kandidatin der „Links“-Partei Heidi Reichinnek scheiterte mit 260 Stimmen, die AfD-Kandidaten Martin Hess und Gerold Otten brachten es auf 121 bzw. 127 Stimmen. Wiewohl alle drei scheiterten, sind dies doch interessante Relationen.

Fazit: Der Inlandsgeheimdienst wird wohl immer noch geheimer. Allerdings – Gott bewahre: Mit einer endlos mitteilsamen Kontrollerin Heidi Reichinnek wäre er total öffentlich.