5. Juni 2025

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Bundesregierung will auf Gelder von Privatkonten zugreifen – für „soziale Innovationen“

 

Union und SPD möchten sich an Milliarden von Ersparnissen bedienen: Gelder von inaktiven Konten sollen dem Staat zugeschlagen werden, um einen Fonds für „soziale Innovationen“ einzurichten.

Mehrere Milliarden Euro könnten auf nicht mehr aktiven Bankkonten lagern – und jetzt von der Bundesregierung eingezogen werden. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, das Geld dieser sogenannten nachrichtenlosen Konten für „soziale Innovationen“ aufzuwenden und dafür einen „revolvierenden Fonds“ einzurichten.

Bislang fällt das Geld auf derartig inaktiven Konten nach 30 Jahren in der Regel an die verwaltende Bank. Diese wiederum muss den Betrag dann als Gewinn verbuchen und versteuern. Sollte sich ein Anspruchsberechtigter doch noch melden, muss die Bank das Geld dann trotzdem auszahlen – auch wenn es bereits verbucht wurde.

Auch im Falle eines Umzugs kann es zur langjährigen Inaktivität eines Kontos kommen, sollte der Inhaber eine Adressänderung vergessen und somit für die Bank nicht länger erreichbar sein. Ähnlich verhält es sich bei einer Unternehmensauflösung, bei der nicht alle Konten dementsprechend gekündigt wurden. Möchte niemand das Geld haben, kann es dann eben die Bank übernehmen.

Unterschiedlichen Schätzungen zufolge befinden sich auf deutschen Konten zwei bis neun Milliarden Euro. Während die Bank zur Verwaltung dieser Summen verpflichtet ist, ist die Hürde für einen staatlichen Zugriff auf die Gelder sehr hoch, allein schon durch die langjährige Aufbewahrungspflicht der Banken. Doch das möchten Union und SPD jetzt offenbar ändern.

Wie genau die Gelder staatlich genutzt werden sollen, ist bislang nicht klar. Die Bundesregierung plant jedoch zunächst eine Festsetzung des Zeitraums für nachrichtenlose Konten. Statt einer 30-jährigen Inaktivität könnten Union und SPD den notwendigen Zeitraum ohne Kontobewegung beispielsweise auf 20 oder weniger Jahre festsetzen, um so eine schnellere Einziehung der Gelder durch die Bank zu bewirken.

Die Kreditinstitute könnten dann verpflichtet werden, das Geld weiterzuleiten. Geplant ist ein zentrales Melderegister, in dem die nachrichtenlosen Konten aufgeführt werden. Bislang geschieht das nur innerhalb der einzelnen Institute, für Angehörige ist es deshalb beispielsweise schwer, die Konten von Verstorbenen aufzuspüren. Gelingt das nicht, könnte das Geld künftig in einen Fonds eingespeist werden, aus dem dann wiederum die „sozialen Innovationen“ getätigt werden.

In Großbritannien gibt es ein ähnliches System: Nach 15 Jahren können die Guthaben nachrichtenloser Konten staatlich vergeben werden, indem sie an eine Förderbank weitergeleitet werden. Ob dieses Vorgehen in Deutschland verfassungsrechtlich vertretbar und im Rahmen des Erbrechts durchgeführt werden kann, ist jedoch fraglich. Inwiefern die inaktiven Milliarden Euro also tatsächlich für „soziale Innovationen“ genutzt werden können, ist unklar.

 

 

Bundesregierung will auf Gelder von Privatkonten zugreifen – für „soziale Innovationen“