BSG-Urteil am 5. Juni 2025: Zählen freiwillige Beiträge zur Grundrente? Das Urteil könnte Hunderttausende Rentner betreffen! Grundrente vor Gericht – Was am 5. Juni 2025 auf dem Spiel steht Am 5. Juni 2025 entscheidet das Bundessozialgericht über eine Frage, die Hunderttausende Rentner betrifft – und die Grundrente in ihren Grundfesten erschüttern könnte: Werden freiwillige Beiträge bald doch als Grundrentenzeiten anerkannt? Im Zentrum steht ein Rentner, der 230 Monate Pflichtbeiträge und 312 Monate freiwillige Beiträge geleistet hat. Sein Ziel: Zugang zur Grundrente.
Die Rentenversicherung lehnt das ab – mit dem Verweis auf das Gesetz. Doch jetzt liegt der Fall vor dem höchsten Sozialgericht. Hintergrund: Was sagt das Gesetz heute? „Laut § 76g SGB VI zählen nur Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflege als Grundrentenzeiten. Freiwillige Beiträge – etwa von Selbstständigen oder Künstlern – bleiben außen vor. Vorinstanzen: Wie wurde bisher entschieden?
Sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg wiesen die Klage ab. Ihre Begründung: Das Gesetz sei klar – und der Gesetzgeber habe sich bewusst gegen die Anerkennung freiwilliger Beiträge entschieden. Warum ist das Urteil so brisant? Ein Urteil zugunsten des Klägers würde die Tür zur Grundrente für viele öffnen – vor allem für Selbstständige, Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und freiwillig Versicherte.
Die finanziellen Folgen wären enorm – für die Rentenkasse und für alle, die bislang ausgeschlossen sind. Gerichtstermin & Ablauf Die Verhandlung findet am 5. Juni 2025 um 14:15 Uhr im Jacob-Grimm-Saal des Bundessozialgerichts in Kassel statt. Es ist die letzte Instanz – ein Urteil mit Signalwirkung wird noch am selben Tag erwartet. Einschätzung & Ausblick: Was könnte passieren? Entweder bestätigt das BSG die bisherige enge Auslegung – oder es leitet eine Neuausrichtung ein. Letzteres könnte die Grundrente grundlegend verändern – und neue Gerechtigkeit für freiwillig Versicherte bringen.