20. Juli 2025

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Berliner SPD legt Gesetzentwurf zur Enteignung von Unternehmen und Immobilien vor

 

Die Berliner SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weitreichende Vergesellschaftungen ermöglichen soll – nicht nur von Wohnungsunternehmen, sondern auch von Firmen mit Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb. Damit geht die Vorlage deutlich über das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hinaus.

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weitreichende Vergesellschaftungen in der Hauptstadt ermöglichen soll. Das Papier mit dem Titel „Vergesellschaftungsgesetz“ umfasst 27 Seiten und liegt B.Z. und Bild vor. Der Entwurf geht in mehreren Punkten über die Forderungen der Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hinaus.

In dem Entwurf heißt es, das Gesetz solle „Vergesellschaftungen von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum“ ermöglichen. Eingesetzt werden soll es zur „Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge ohne Gewinnabsicht“, insbesondere bei Wohnraum, Energie, Wasser und Wärme.

Beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ im Jahr 2021 hatten 57,6 Prozent der Berliner für eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. Der Entscheid war rechtlich nicht bindend, forderte aber den Senat zum Handeln auf. Eine spätere Expertenkommission kam zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Umsetzung auf Grundlage von Artikel 15 GG grundsätzlich möglich sei.

Im Unterschied zur damaligen Forderung beschränkt sich der vorliegende SPD-Entwurf nicht auf Wohnungsunternehmen. Betroffen wären demnach auch Firmen, die „Waren und Güter herstellen oder Dienstleistungen anbieten“. Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes, der bislang in der Bundesrepublik nie zur Anwendung kam.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass private Eigentümer zwar formal Eigentümer bleiben können, jedoch in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit stark eingeschränkt würden. Vorgesehen sind unter anderem Gewinnbegrenzungen, eine Reinvestitionspflicht sowie Vorgaben zur Preisgestaltung und Nutzung.

Die Entschädigung kann laut Entwurf „in Geld oder in anderen Werten erfolgen“. Dabei ist ausdrücklich vorgesehen, dass „die Höhe der Entschädigung […] niedriger zu bestimmen [ist] als der Verkehrswert“. Eine vollständige marktgerechte Entschädigung ist damit nicht zwingend vorgesehen.

Für die Umsetzung sollen die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig sein. Zusätzlich ist die Einrichtung einer neuen „Vergesellschaftungsbehörde“ geplant, die für die Überführung von Immobilien oder Produktionsmitteln in Gemeineigentum verantwortlich sein soll. Unklar ist, ob der Gesetzentwurf mit Berlins CDU-geführtem Senat abgestimmt ist. Im Juni hatten CDU und SPD angekündigt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.

 

 

Berliner SPD legt Gesetzentwurf zur Enteignung von Unternehmen und Immobilien vor