Lektüre wie aus DDR-Berlin: 36 Jahre nach dem Mauerfall will die Berliner SPD wieder Privateigentum verstaatlichen! Nach dem erfolgreichen Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (2021) legt die Hauptstadt-SPD den passenden Gesetzentwurf vor.
Ziel des Ganzen: „Vergesellschaftungen von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum …“ Heißt: Die in Berlin mitregierende SPD will breit verstaatlichen können!
Problem: Die SPD will nicht „nur“ Immobilienbesitzer enteignen dürfen – auch Firmen sollen in Staatshand! Zitat: „Produktionsmittel natürlicher oder juristischer Personen, die im Land Berlin Waren und Güter herstellen oder Dienstleistungen anbieten …“
Es soll also deutlich mehr enteignet werden können, als von der umstrittenen Volksinitiative gefordert! Und: Die Enteigneten sollen nicht einmal den Verkehrswert ihrer Immobilie bekommen – heißt: Berlin ist auf Schnäppchen-Jagd!
Eigentliches Ziel des 2021 durchgeführten Volksentscheides: Große Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen sollten (gegen Entschädigung) in Landesbesitz überführt werden.
Vier Jahre später nun kommt SPD-Fraktionschef Raed Saleh (48) mit seinem Gesetzentwurf (27 Seiten) um die Ecke. Ob das Ganze mit Berlins Regierendem CDU-Bürgermeister Kai Wegner (52) abgestimmt ist – offen!

Im Juni hatten CDU und SPD in Berlin angekündigt, einen entsprechenden Entwurf für das umstrittene Gesetz vorzulegen. Bis spätestens Mitte Dezember soll der im Abgeordnetenhaus erörtert werden – und dann beschlossen werden. 24 Monate nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt soll es dann in Kraft treten.
Das ist im Enteignungsgesetz geplant
► Ziel: „… die unmittelbare Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge ohne Gewinnabsicht.“ Gemeint sind „die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum“ sowie „die Grundversorgung mit Energie, Wasser und Wärme“.
► Rechte der Eigentümer: Private Eigentümer sollen zwar formal Eigentümer bleiben können, ihre Entscheidungsfreiheit wird aber durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Konkret heißt dies: Begrenzung von Gewinnen und Pflicht zur Reinvestition, über sozialverträgliche Preisgestaltung bis zu Vorgaben zur Nutzung.
► Entschädigung: „Kann in Geld oder in anderen Werten erfolgen.“ Allerdings zum Nachteil der Eigentümer: „Die Höhe der Entschädigung … niedriger zu bestimmen als der Verkehrswert.“
► Zuständigkeiten: Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (Grund und Boden) sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe („Produktionsmittel“). Für die Überführung von „Immobilien“ oder „Produktionsmitteln“ in Staatshand soll ein Amt neu gegründet werden: „die Vergesellschaftungsbehörde“ .