Ein aktuelles Urteil des LSG Berlin-Brandenburg sorgt für Aufsehen: Eine Erzieherin infiziert sich im Job mit Ringelröteln, erkrankt später am Chronischen Fatigue-Syndrom – und bekommt eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen.
Was bedeutet dieses Hammer-Rentenurteil für Arbeitnehmer, Erzieher, Pflegekräfte – und sogar für mögliche Covid-Fälle? Ist das ein Einzelfall oder der Start einer neuen Rechtsprechung?
In diesem Video erkläre ich: warum das Gericht so entschieden hat was „Virusinfektion als Arbeitsunfall“ bedeutet welche Signalwirkung das Urteil haben könnte und wer jetzt besonders genau hinschauen sollte
⚠️ Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – aber es hat Sprengkraft.
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