8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung. Diese historische Änderungen ab 2026 wird sie hart treffen. Geburtsjahrgänge ab 1964 verlieren eine wichtige Vertrauensschutzregelung. Wer ab 1964 geboren ist, kann erstmals ab 2026 mit Vollendung des 62. Lebensjahres in die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen gehen. Jahrgänge vor 1964 können noch vor dem 62. Lebensjahr frühestmöglich mit Abschlägen in den Ruhestand gehen. Der Wegfall des Vertrauensschutzes trifft dann auch den regulären Rentenzugang vor dem 65. Lebensjahr, weil 1964 geborene erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 35 Jahren Wartezeit in diese spezielle Rente als Nachteilsausgleich für Behinderte gehen können.