2. Juni 2025

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Änderungen ab Juni 2025

Änderungen ab Juni 2025

➡️Strommarkt-Reform (ab 6. Juni 2025)
Der Anbieterwechsel dauert künftig nur noch 24 Stunden – statt bisher 3 Wochen.
➡️ Kein rückwirkender Wechsel mehr bei Umzug möglich.
➡️ Wer vergisst zu kündigen, landet automatisch in der teureren Grundversorgung.
➡️ Verbraucher sollten Anbieterwechsel vor dem Umzug einleiten.

➡️Rentenerhöhung & Pflegebeitrags-Erstattung
Offiziell steigen die Renten ab Juli 2025 um 3,74 %.
➡️ Wer vor März 2004 in Rente ging, erhält das Plus schon am 30. Juni.
➡️ Rückerstattung von Pflegeversicherungsbeiträgen für Rentner mit Kindern unter 25.
➡️ Schreiben mit Rentenanpassung kommt bis 27. Juni per Post.

➡️ Smartphone-Nachhaltigkeit per Ökodesign-Verordnung der EU (ab 20. Juni 2025)
Hersteller müssen mindestens 5 Jahre lang Sicherheitsupdates bereitstellen.
➡️ Akkus müssen 800 Ladezyklen mit 80 % Restkapazität überstehen.
➡️ Austauschbare Akkus: Ersatzteilepflicht für 7 Jahre.
➡️ Neues „EPREL-Label“ (European Product Registry for Energy Labelling) zeigt Transparenz zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit & Akkuleistung.

➡️ Pflicht-Gasprüfung für Wohnmobile (ab 19. Juni 2025)
Alle 2 Jahre muss die Flüssiggasanlage von einem Sachverständigen geprüft werden.
➡️ Gilt für alle Wohnmobile/Wohnwagen mit Gasversorgung.
➡️ Versäumnis = Bußgeld zwischen 15 und 60 €.
➡️ Erste Prüfung bei Neufahrzeugen noch vor Inbetriebnahme nötig.

➡️ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (ab 28. Juni 2025)
Digitale und physische Produkte müssen künftig barrierefrei sein.
➡️ Gilt z. B. für Webseiten, Apps, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Reader.
➡️ Anforderungen: Vorlesefunktion, akustische Rückmeldung, kontrastreiche Anzeige.
➡️ Unternehmen müssen bis spätestens 28. Juni 2025 umgestellt haben.

➡️ Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburt (ab Juni 2025)
Frauen mit Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten gesetzlich Mutterschutz.
➡️ 2 Wochen ab 13. Woche, 6 Wochen ab 17. Woche, 8 Wochen ab 20. Woche.
➡️ Beschäftigungsverbot – außer auf ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten.
➡️ Gilt unabhängig vom Arbeitsverhältnis – Anspruch auf Mutterschaftsgeld bleibt.

➡️ Steuererklärung: Abgabefrist 2. Juni 2025
Für alle, die ihre Steuererklärung 2023 durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine erstellen lassen, endet die Frist am 2. Juni, da der reguläre Termin im Mai auf ein Wochenende fällt.

Für Personen, die ihre Steuererklärung selbst erledigen, gilt weiterhin der 31. Juli als Frist für das Steuerjahr 2024.

➡️ EU-Verordnung zu Kulturgütern tritt ab 28. Juni 2025 in Kraft
➡️ Die Verordnung (EU) 2019/880 verbietet die Einfuhr illegal ausgeführter Kulturgüter aus Drittstaaten;
➡️ Importeure müssen künftig detaillierte Provenienz-Nachweise oder Importlizenzen vorlegen.
Ziel: Bekämpfung des Handels mit Raubkunst und die Finanzierung krimineller Netzwerke.

➡️ Netflix-Support für ältere Fire-TV-Sticks endet
Ab dem 2. Juni 2025 stellt Netflix den Support für Fire-TV-Geräte der ersten Generation ein.
Nutzer dieser Geräte erhalten Rabatte auf neuere Modelle oder können auf alternative Streaminggeräte umsteigen.

➡️ Rock am Ring feiert Jubiläum
Das Musikfestival „Rock am Ring“ feiert vom 6. bis 8. Juni 2025 sein 40. Jubiläum. Gleichzeitig begeht das Schwesterfestival „Rock im Park“ in Nürnberg sein 30-jähriges Bestehen.

➡️ Erste Sommerferien starten am 27. Juni (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

 

 

Quellen: u.a. Bundesregierung, WIWO, Telekom, Telepolis, Verbraucherzentrale