Es gibt einen Stichtag, der für viele Bankkunden eine wichtige Rolle spielt und den trotzdem kaum jemand kennt: den 31. Juli 2026. An diesem Tag passiert im Hintergrund etwas mit den Daten von Millionen Konten, ohne dass die Betroffenen aktiv informiert werden. Wer noch etwas in Ordnung bringen möchte, sollte das tun, bevor die Daten überhaupt auf die Reise gehen.
Im Zentrum steht der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten. Das Verfahren läuft in zwei Stufen: Bis zum 31. Juli 2026 melden die Banken die meldepflichtigen Kontodaten an ihre nationale Steuerbehörde, in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern. Der eigentliche Austausch zwischen den Ländern folgt am 30. September 2026. Auf der am 8. Juni 2026 veröffentlichten finalen Staatenaustauschliste stehen 118 Staaten und Gebiete – darunter nicht nur EU-Länder, sondern auch die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, die Kaimaninseln und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Das Video richtet sich an alle mit Auslandsbezug: Inhaber eines Kontos im Ausland, Eigentümer einer Ferienimmobilie, Familien mit studierenden Kindern im Ausland, Anleger mit Kapital in der Schweiz oder Österreich sowie Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder längeren Auslandsaufenthalten. Wer steuerlich sauber gearbeitet hat, muss sich keine Sorgen machen. Wer aber ausländische Erträge bisher nicht angegeben hat, hat vor dem Stichtag noch ein entscheidendes Zeitfenster zum Handeln. Reine deutsche Konten ohne Auslandsbezug sind nicht betroffen.
Das lernst du im Video:
Verstehen, wie der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten funktioniert
Einordnen, warum der 31. Juli 2026 die erste entscheidende Stufe ist
Erkennen, welche 118 Staaten und Gebiete am Austausch zum 30. September teilnehmen
Prüfen, ob deine Steuererklärungen alle ausländischen Konten und Erträge korrekt erfassen
Beachten, wie sich bereits im Ausland gezahlte Steuern in Deutschland anrechnen lassen
Vermeiden, durch nicht gemeldete Auslandserträge in strafrechtliche Risiken zu geraten
Mitnehmen, warum eine Selbstanzeige nur vor der Datenübermittlung möglich ist
Nutzen, welche vier Schritte aus Prüfen, Dokumentieren, Beraten und Selbstanzeige jetzt wichtig sind.
