20. Juni 2026

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Sittenwidrige Pachtverträge zum Bau von Windkraftanlagen

 

Der größte Teil der insbesondere in den letzten Jahren und aktuell abgeschlossenen Pacht- bzw. Mietverträge von Agrarland bzw. Wald zum Bau von Windkraftanlagen oder Photovoltaikfeldern dürfte aufgrund extrem überteuerter Pachten / Mieten sittenwidrig und damit nichtig sein. Es ist gemäß BGB und relevanter Gerichtsurteile von einem sittenwidrigen Pacht- oder Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht-/Mietzins gut 100% über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt. Zum Teil werden aber über 10.000% überhöhte Pachten / Mieten gezahlt. Nichtig heißt, dass ein Vertrag von Anfang an ungültig ist. Es entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung, weshalb bereits ausgetauschte Leistungen, sprich Pachten oder Mieten zumindest weit überwiegend zurückgegeben werden müssten. Das sind ganz schlechte Nachrichten insbesondere für private und kommunale Verpächter, die sich bereits über Zuflüsse in Millionenhöhe in den kommenden Jahren freuen und ggf. bereits bald mit enormen Rückforderungen ihrer „Partner“, zumeist GmbH & Co KGs, konfrontiert werden. Das Video deckt die Hintergründe auf und zeigt auch, welche weitere vielfältige Risiken auf die zum Teil viel zu gutgläubigen privaten & kommunalen Verpächter übertragen werden.