19. Juni 2026

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Witwe soll 33.524 € zurückzahlen – Gericht stoppt Forderung

 

33.524 Euro zurückzahlen, obwohl kein Betrug vorlag und keine Einnahmen verschwiegen wurden? Genau mit dieser Forderung sah sich eine Witwe konfrontiert. Die Rentenversicherung verlangte eine hohe Rückzahlung wegen angeblich zu viel gezahlter Witwenrente. Doch das Hessische Landessozialgericht entschied anders und gab der Witwe Recht.

In diesem Video erfahren Sie, warum die Rentenversicherung mehr als 33.000 Euro zurückforderte, weshalb das Gericht die Anrechnung der Einnahmen ablehnte und welche wichtige Rolle eine besondere Übergangsregelung spielte. Außerdem erfahren Sie, warum das Urteil zeigt, dass nicht jede Einnahme automatisch zu einer Kürzung der Witwenrente führt.

Das Urteil ist besonders interessant für Rentner, Hinterbliebene und alle, die eine Witwen- oder Witwerrente beziehen.