Ab Juni 2026 können schwerbehinderte Versicherte erstmals mit oder ohne Abschlag in Altersrente gehen. Doch welche Jahrgänge sind betroffen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Im Video erfahren Sie, wer ab Juni 2026 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen kann, welche Geburtsjahrgänge abschlagsfrei starten dürfen und welche Versicherten einen Rentenbeginn mit 10,8 Prozent Abschlag nutzen können. Außerdem erkläre ich die Bedeutung des wichtigen BSG-Grundsatzurteils vom 29. November 2007 zur rückwirkenden Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie die häufig unterschätzte Bedeutung des Rentenantrags.
