11. März 2026

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Chatkontrolle: EU-Parlament entscheidet über die fortgesetzte Aufhebung eines Grundrechts

 

Eine Verlängerung der Grundrechtseinschränkung ist zu befürchten. Die schwarz-rot-gelbe Kommissions-Mehrheit hat sich vorab auf Änderungsanträge geeinigt. Im LIBE-Ausschuss hatte die CDU kürzlich noch abgelehnt – weil sie sich eine noch schärfere Regelung wünscht.

Nun sollte es wohl schnell gehen. Erst am 2. März hatte es im LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments keine Mehrheit für die Chatkontrolle gegeben. Es ging um die Verlängerung der Ausnahmeregelung von 2021, die eine „freiwillige“ Chatkontrolle durch die Messenger-Anbieter ermöglicht. Dummerweise ist diese Chatkontrolle für die Nutzer gar nicht freiwillig.

Angeblich passiert all das mit dem Ziel, Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern (englisch kurz CSAM) aufzuspüren. Ein hehres Ziel, für das die EU-Institutionen allerhand in Gang setzen. Zuletzt hat Ursula von der Leyen gar eine Sondergruppe zum Thema „Kindersicherheit im Netz“ gegründet. Pseudomoralische Klimmzüge, um die eigenen Machtanwandlungen zu rechtfertigen.

Aber wie immer geht es daneben auch um ganz anderes. So soll es nun eine Altersüberprüfung geben bei Messengerdiensten, die für CSAM oder Grooming genutzt werden können – also offenbar für alle. Und so wären die EU-Gesetzgeber auf indirektem Wege bei der Ausweispflicht im Netz angelangt, die wiederum schon die halbe Klarnamenpflicht ist und sich sukzessive auf immer mehr Bereiche des Internets ausweiten lassen wird. Und mit jeder Ausweitung dieser Vorrechte der Staaten geht die Freiheit und Unabhängigkeit des Einzelnen ein wenig mehr zurück.

Das stört aber die EU-Abgeordneten vermutlich recht wenig. An diesem Mittwoch dürfen sie im Rahmen des sogenannten „Trilogs“ mit Kommission und Rat über den neuesten Vorschlag zur Chatkontrolle abstimmen. Es soll keinen Fraktionszwang geben. Gegen die Vorlage haben sich bisher nur die Grünen (samt Piraten) und Linken ausgesprochen. Das schreibt der Ex-Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der dazu auffordert, die EU-Parlamentarier direkt zu kontaktieren.

Wie erwartet, haben sich die Fraktionen, die die Von-der-Leyen-Kommission stützen, also EVP, Sozialisten und Demokraten (S&D) und Renew auf gemeinsame Änderungsanträge geeinigt. Das kann man als Anbahnung einer bedingten Zustimmung lesen. Auch die war nicht anders zu erwarten. Das Nein der EVP – inklusive CDU – im Ausschuss verdankte sich nur der Bevorzugung einer anderen Technik beim Durchleuchten der Bürger.

Mit anderen Worten: Der Vorschlag ging CDU und EVP nicht weit genug. Das bedeutet wiederum, dass die EVP-Abgeordneten im Parlament wohl zustimmen können, auch wenn nicht ihr Lieblingsverfahren gewählt wird. Am Ende geht es ja nicht darum, wie schon gesehen. Das Ziel ist die Kontrolle des Internets, und wenn man es auf anderem Weg erreichen kann, wird das der CDU recht sein. Sie will ja – vermutlich als neue „Partei der Freiheit“ – noch schärfere Kontrollinstrumente als andere.

Auch der Rat mit Meloni und Orbán fällt vermutlich aus

Dennoch darf man sehr gespannt sein, wie sich die Parlamentarier ohne Fraktionszwang entscheiden werden. Für die AfD hatte die Abgeordnete im LIBE-Ausschuss Mary Khan eine Stimme gegen die Chatkontrolle 1.0 abgegeben, die sie zuvor als weniger schädlich dargestellt hatte. Für die FDP hatte Marie-Agnes Strack-Zimmermann darauf Wert gelegt, dass ihre Delegation den Vorschlag ablehne. Auch zu ihrer Haltung im Plenum ist nichts bekannt. Ihre Fraktion unterstützt die VDL-Kommission.

Wahrscheinlich ist die Wiedereinsetzung des derzeit aufgehobenen Briefgeheimnisses in digitaler Form leider nicht – aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament. Wenn das Parlament zustimmen sollte, dann ist auch vom Rat nicht mehr viel zu erwarten, denn der hat sich ja schon im November auf den vorliegenden Vorschlag geeinigt.

Giorgia Meloni hatte dort im November auf einer unabhängigen nationalen Kontrollbehörde für die Kontrollmaßnahmen bestanden. Daneben forderte Italien die Suche nur nach bekannten CSAM-Funden. Im LIBE-Ausschuss haben nun sowohl Melonis Konservative und Reformisten (EKR) als auch Orbáns Patrioten für Europa (PfE) dem Vorschlag zugestimmt. Ungarn ist seit je für ein geharnischtes Vorgehen gegen CSAM und stellt Grundrechte der Bürger dafür hintan.

Bleibt es bei der Grundrechtseinschränkung, dann bleibt auch die staatliche Hintertür zu sozialen Netzwerken und Messengerdiensten der Anbieter Meta, Google und Microsoft geöffnet. Die Sicherheit aller Nutzer, was die Vertraulichkeit ihrer Chats angeht, bleibt bedroht. Massenscans auf „freiwilliger“ Basis, weil die Anbieter wie Meta und Google dazu bereit sind, bleiben Realität.

 

 

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