Es sind nur noch vier Monate, bis die Bundesregierung der EU ein Konzept vorlegen muss, wie sie dafür sorgen will, dass es in Deutschland ab 2050 nur noch CO2-neutrale Häuser und Gebäude gibt. Nach dem sogenannten „Heizhammer“ wartet also der „Sanierungshammer“ auf Deutschland. Schon heute ist der Wert von Gebäuden mit schlechter Energieklasse wegen des Sanierungszwangs um fast 30 Prozent gedrückt – Millionen von Hausbesitzern droht eine gigantische Vernichtung ihres Vermögens, weil Hunderttausende Euro für Sanierungen zur Pflicht werden sollen.
2024/1275 heißt die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Im April 2024 beschlossen, regelt sie grob gesagt die Pflicht der Mitgliedsländer, alle Häuser und Gebäude bis spätestens 2050 CO2-neutral zu machen. Dafür sollen ab 2030 nur noch sogenannte „Nullemissionsgebäude“ gebaut werden dürfen. Die Bestandsgebäude sollen per Einsparungsquote zu aufwendigen energetische Sanierungen verpflichtet und so zu „Nullemissionsgebäuden“ werden.
In Artikel 1, Absatz 20 heißt es wörtlich: „Die ehrgeizigeren Klima- und Energieziele der Union erfordern eine neue Vision für Gebäude: das Nullemissionsgebäude mit sehr geringem Energiebedarf, das keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursacht und keine oder eine sehr geringe Menge an betriebsbedingten Treibhausgasemissionen verursacht. Alle neuen Gebäude sollten spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein, und bestehende Gebäude sollten bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.“
Preiseinbruch bei älteren Häusern von fast 30 Prozent
Schon heute haben die Wärme- und Sanierungsvorschriften durch das sogenannte „Heizungsgesetz“ Häuser und Gebäude mit niedriger Effizienzklasse heftig an Wert einbüßen lassen, weil die erwartbaren Sanierungskosten von Verkaufspreisen schlicht abgezogen werden. Eine Analyse des Beratungsunternehmens Jones Lang Lasalle (JLL), aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zitiert, zeigt bereits: Der Preisabschlag für Immobilien der schlechtesten Effizienzklassen (G/H) im Vergleich zu denen der besten Effizienzklassen (A/A+) lag 2021 noch bei 11,6 Prozent, Ende 2025 jedoch schon bei durchschnittlich 28,6 Prozent.
Heißt: Durch die politisch gewollte Sanierungspflicht geht massenhaft Wohlstand deutscher Häuslebauer und -besitzer verloren, der nur durch sechsstellige Investitionen wieder ausgeglichen werden kann.

Zur energetischen Sanierung gehört oft auch die Dämmung des Daches.
Die Sanierungskosten zur Erfüllung der EU-Norm werden auf 800 bis 1000 Euro pro Quadratmeter geschätzt, jenseits von gefragten Innenstadtlagen seien solche Kosten kaum zu refinanzieren, erklärte André Adami, Bereichsleiter Wohnen bei Bulwiengesa, gegenüber der FAZ. Die Folge: Besitzer älterer Immobilien verkaufen lieber, weil ihnen das Geld zur Sanierung fehlt. Eine Analyse der Beratungsgesellschaft „Ernst & Young“ aus dem Jahr 2022 kommt auf Gesamtkosten von rund 3 Billionen Euro, die auf die deutschen Häuslebauer zukämen – demnach müssten 80 Prozent aller Gebäude saniert werden.
Eigentlich muss die Bundesregierung bis zum 28. Mai 2026 ein Konzept vorlegen, wie sie die Richtlinie 2024/1275 umzusetzen gedenkt. Wie die FAZ berichtet, macht Schwarz-Rot jedoch einen großen Bogen um das Thema, weil man sich der Brisanz der Thematik und der gigantischen Wertverluste bewusst zu sein scheint. In der Union will man das Thema offenbar verschieben. „Aus meiner Sicht ist es jetzt kein großes Drama, wenn die Frist nicht taggenau eingehalten werden würde“, wird etwa der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Andreas Lenz (CSU), zitiert.
Regierung will Bezahlbarkeit und Klimaschutz unter einen Hut bringen
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte auf NIUS-Nachfrage mit, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden solle und dass die Modernisierung der Wärmeversorgung unter der Maßgabe „Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz“ erfolgen solle.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)
Wörtlich sagte eine Sprecherin: „Bis gegen Ende Januar 2026 werden jetzt auf dieser Basis Eckpunkte für die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes ausgearbeitet, um diese dann zügig ins Kabinett zu bringen. Mit der GEG-Novelle sollen auch die Vorgaben der europäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) umgesetzt werden. Gleichzeitig wollen wir auch hier die Initiative ergreifen für den weiteren Abbau unnötiger Bürokratie im EU-Recht.“ Weitere Details wollte man nicht nennen.
Aus dem SPD-geführten Bauministerium heißt es auf NIUS-Nachfrage: „Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass bei der Umsetzung der EPBD vorhandene Spielräume genutzt werden sollen. Aus Sicht des BMWSB ist dabei insbesondere wichtig, dass einerseits die Wirksamkeit der Maßnahmen für den Klimaschutz und andererseits eine mit Blick auf die Baukosten ausgewogene und sozialverträgliche Ausgestaltung gewährleistet wird.“
