23. Januar 2026

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GdB 50 gestrichen nach Krebs: Wie Heilungsbewährung deine Rente killt

 

Heilungsbewährung kostet die Rente: GdB 50 weg nach Krebs Viele Betroffene glauben, nach überstandener Krebserkrankung und festgestelltem GdB 50 sei alles sicher – vor allem die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Doch das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt:

👉 Nach Ablauf der Heilungsbewährung kann die Schwerbehinderung vom Amt überprüft und sogar gestrichen werden – von Amts wegen!

Urteil vom 13. März 2025 | LSG Baden-Württemberg | Az.: L 6 SB 835/24 Im Video erkläre Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel

➡️Was „Heilungsbewährung“ juristisch bedeutet

➡️Warum der GdB 50 nicht dauerhaft garantiert ist

➡️Wie das Urteil Betroffene mit Rentenplänen direkt treffen kann

➡️Und was Sie tun können, um Ihre Ansprüche zu sichern 📌 Wenn Sie selbst betroffen sind oder kurz vor der Rente stehen:

▶️ Unbedingt ansehen – es geht um Ihre Rechte und Ihre Zukunft!