10. November 2025

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Rentnerin soll 19.600 € Witwenrente zurückzahlen – Gericht sagt NEIN!

 

19.600 € überzahlte Witwenrente: Gericht stoppt Rückforderung – das sollten Sie wissen!

Was tun, wenn plötzlich eine Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten liegt? In diesem Video erfahren Sie den wahren Fall einer Rentnerin, die nach fast 30 Jahren plötzlich 19.600 € Witwenrente zurückzahlen sollte – und warum das Gericht diese Forderung gestoppt hat.

👉 Sie lernen:

Wann die Rentenversicherung Geld zurückfordern darf – und wann nicht

Warum das Gericht keine grobe Fahrlässigkeit sah

Welche Mitteilungspflichten Sie als Rentnerin oder Rentner wirklich haben

Und wie Sie sich vor unberechtigten Rückforderungen schützen Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.05.2023 – L 11 R 103/23) stellte klar:

Wer seine Angaben richtig macht und auf die korrekte Berechnung der Rentenversicherung vertraut, muss nach vielen Jahren keine Rückzahlung befürchten.

👩‍💼 Fazit:

Ehrlichkeit schützt – und Vertrauen ist erlaubt. Die 19.600 €-Rückforderung war unzulässig, weil keine grobe Fahrlässigkeit vorlag Haben Sie selbst schon einmal Post von der Rentenversicherung mit einer Rückforderung erhalten? Schreiben Sie Ihre Erfahrung in die Kommentare – vielleicht helfen Sie damit auch anderen Betroffenen.