25. Oktober 2025

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Volle Rente? đŸ˜± BSG urteilt: AbschlĂ€ge der EM-Rente bleiben in der Altersrente bestehen!

 

Von wegen „volle Rente“! đŸ’„ Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 19. Dezember 2024 entschieden: Wer zuvor eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit AbschlĂ€gen bezogen hat, bekommt auch in der Regelaltersrente keine volle Auszahlung – die AbschlĂ€ge bleiben bestehen! 👉 In diesem Video erklĂ€rt Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de, was hinter dem Urteil steckt, warum der sogenannte Rentenregress so wichtig ist und welche Fehler der Rentenversicherung fĂŒr Betroffene teuer werden können. 📘 Inhalt des Videos:

  • Das neue BSG-Urteil vom 19.12.2024 einfach erklĂ€rt
  • Was bedeutet der Abschlag bei der EM-Rente?
  • Warum bleibt der Abschlag auch in der Altersrente bestehen?
  • Unterschied zum Urteil von 2017

Wie kann ein vollstĂ€ndiger Rentenregress helfen? Was Betroffene jetzt wissen sollten! 📜 Rechtsgrundlage: § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 SGB VI đŸ“ș Schauen Sie bis zum Ende, um zu erfahren, wann die Rentenversicherung zur vollstĂ€ndigen Erstattung verpflichtet ist – und wann nicht!