22. Oktober 2025

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LG Hamburg bestätigt: ZDF kein Nachrichtenmedium, sondern Meinungsorgan

 

Exklusiv: Das Landgericht Hamburg hat gesprochen, was viele Zuschauer längst vermuteten: Das ZDF informiert nicht, es verbreitet Meinungen. Was dort unter dem Dach „Nachrichten“ gesendet wird, ist juristisch nichts weiter als Meinung – die persönliche Sicht der Redaktion, Ideologie im Nachrichtenkostüm

Das Landgericht Hamburg hat mit einem Beschluss nun bestätigt, was viele Zuschauer längst ahnten: Das ZDF macht keine Nachrichten, es macht Meinung. Und zwar die seiner Redakteure.

In der Entscheidung hält das Gericht ausdrücklich fest, dass die im ZDF geäußerte Bezeichnung journalistischer Beiträge als „Falschmeldungen“ keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung sei. Übersetzt heißt das: Das ZDF darf Beiträge anderer Medien öffentlich als „falsch“ darstellen – nicht, weil sie objektiv falsch wären, sondern weil man sie im ZDF so empfindet.

Das Gericht erkennt also selbst an: Die Redaktion des öffentlich-rechtlichen Senders teilt dem Publikum nicht mit, was ist, sondern was sie meint, dass sei. Das ZDF spricht nicht über die Wirklichkeit, sondern aus seiner eigenen Weltsicht. Und diese Weltsicht ist – man darf das nun mit richterlicher Rückendeckung aus dem aktuell entschiedenen Fall sagen – subjektiv, wertend, parteiisch.

In der Urteilsbegründung wird dieser Widerspruch in bemerkenswerter Offenheit ausformuliert. Die Richter betonen, es handle sich bei der ZDF-Formulierung „Falschmeldung“ nicht um eine nachprüfbare Tatsachenbehauptung, sondern um eine „wertende Einordnung“. Eine Nachrichtensendung also, die Wertungen und Meinungen verbreitet, darf das laut Landgericht – sie muss nur dabei bleiben, dass sie meint, etwas sei falsch.

Damit steht fest: Was im ZDF als Nachricht daherkommt, ist in Wahrheit eine redaktionelle Bewertung. Der Sender, der sich selbst als „öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium“ bezeichnet, genießt die Freiheit des Kommentators, aber weiterhin die Finanzierung des Gebührenzahlers.

Besonders entlarvend ist der Anlass: Das ZDF hatte über eine Juristin berichtet, die zur Richterin am Bundesverfassungsgericht berufen werden sollte. In diesem Zusammenhang hatte das ZDF andere Medien der „Falschmeldung“ bezichtigt, weil Äußerungen der Richterkandidatin zum Thema Abtreibung zitiert hatten.

Das Gericht bestätigt nun, dass der Falschmeldungs-Vorwurf eine Einschätzung sei und „auf einer Meinungsäußerung“ beruht – das ZDF glaube, die Position der Kandidatin sei unzutreffend wiedergegeben worden.

Dies ist keine Kleinigkeit. Denn in einem Land, in dem Millionen Menschen per Zwangsgebühr für den „öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ zahlen, darf man erwarten, dass dort faktenbasierte Nachrichten gesendet werden – und keine persönlichen Deutungen einzelner Redakteure. Wenn das Gericht in dem Urteil nun klarstellt, dass „Falschmeldung“ im Munde des ZDF eine bloße Meinungsäußerung ist, dann heißt das:

Das ZDF ist kein Nachrichtenmedium mehr.

Es ist ein Kommentarkanal, finanziert von allen, gelenkt von wenigen.

Die Hamburger Entscheidung macht damit mehr sichtbar, als es wohl beabsichtigt hat. Es beschreibt nicht nur einen konkreten Streitfall – es beschreibt den Zustand eines ganzen Systems.

Ein System, das nicht mehr berichtet, sondern belehrt. Nicht mehr informiert, sondern bewertet. Und in dem die Wahrheit keine Kategorie der Information mehr ist, sondern nur noch eine des Gefühls.

Diese Klarstellung ist für Tichys Einblick keine Niederlage, sondern ein strategischer Sieg. Denn das Ziel war nicht, das ZDF mundtot zu machen, sondern dessen Selbstverständnis zu entlarven: Ein Sender, der sich als „öffentlich-rechtlich“ und „nachrichtenbasiert“ darstellt, arbeitet tatsächlich auf Basis individueller Weltanschauungen. Er ist kein Medium der Information, sondern ein Akteur der Deutung.

Bereits in der Auseinandersetzung mit Correctiv hatte Tichys Einblick die Erfahrung gemacht, dass sogenannte „Faktenchecker“ keine Fakten prüfen, sondern Meinungen verbreiten – getarnt als Wahrheit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte im Jahr 2020 (Az. 6 U 36/20) festgestellt, dass die Correctiv-Stempel „falsch“ oder „teilweise falsch“ keine objektiven Feststellungen darstellen, sondern Wertungen. Die Richter bestätigten damit, dass Correctiv keine Nachrichten liefert, sondern redaktionelle Deutungen – versehen mit dem Anschein offizieller Autorität.

Genau an diese Linie knüpft die aktuelle Auseinandersetzung mit dem ZDF an. Tichys Einblick geht es nicht um ein Verbot einer alten Sendung oder um eine einmalige Gegendarstellung, sondern um die juristische Klarstellung, dass auch der gebührenfinanzierte Sender keine neutralen Fakten transportiert, sondern redaktionelle Meinungen. Nun liegt die richterliche Bestätigung vor: Wenn das ZDF Urteile über andere Medien fällt, spricht dort nicht eine neutrale Nachrichtenschicht, sondern die persönliche Sicht einer Redaktion, die ihre politischen Maßstäbe mit dem Etikett der Objektivität versieht.

Diese Linie ist nun bestätigt – und sie zieht sich durch alle Verfahren, in denen Tichys Einblick für mediale Chancengleichheit streitet: Die öffentlich geförderten und durch Machtstellung privilegierten Akteure – ob Correctiv oder ZDF – beanspruchen das Monopol auf Wahrheit, ohne sich selbst an deren Maßstab zu messen. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Hamburg entlarvt genau diese Doppelrolle: Das ZDF darf andere Medien herabsetzen, weil es „nur“ seine Meinung äußert – und beweist damit, dass es keine Nachrichteninstitution ist, sondern ein Meinungsorgan im Besitz des Staates.

Und dabei geht es um mehr als die übliche Wortklauberei von Presserechtsprozessen: In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat kürzlich das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren zur Überprüfung gestellt. Jetzt muss darüber entschieden werden, ob ARD, ZDF und Deutschlandfunk die Vorgaben der Medienstaatsverträge erfüllen, die eine faire und ausgewogene Berichterstattung vorschreiben.

Die „Grundversorgung“ der Bevölkerung mit Nachrichten ist eine wesentliche Aufgabe. Die willkürliche Meinungsabsonderung der Redakteure kann damit nicht gemeint sein, und schon gar nicht die damit verbundene einseitige Verdrehung von Fakten. Das jetzt ergangene Urteil in Hamburg ist ein weiteres Puzzleteil in der jetzt zu beantwortenden Frage: Wie unfair operieren ZDF und ARD?

 

 

LG Hamburg bestätigt: ZDF kein Nachrichtenmedium, sondern Meinungsorgan