26. September 2025

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Bundestag stimmt für drei neue Verfassungsrichter

 

Drei neue Richterinnen und Richter ziehen nach Karlsruhe: Der Bundestag wählte Günter Spinner, Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger ins Bundesverfassungsgericht. Der zweite Anlauf brachte das Ergebnis nach langem Streit.

Nach wochenlangen heftigen Debatten hat der Bundestag am Donnerstag schließlich in geheimer Abstimmung mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit drei neue Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Das hat Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz bekannt gegeben. Damit hat der zweite Wahl-Anlauf ein erfolgreiches Ende gefunden, nachdem der erste Versuch vor der Sommerpause noch gescheitert war.

Gewählt wurden der Bundesarbeitsrichter Günter Spinner (Kandidat der Union), die Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold sowie die Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger (beide Kandidaten der SPD).

Alle drei Kandidaten über dem nötigen Quorum

Für die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit war es nötig, dass neben den Abgeordneten der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch Parlamentarier von Grünen und der Linken mitstimmten. Emmenegger erhielt von 613 abgegebenen Stimmen 446, Kaufhold 440 und Spinner 424 Ja-Stimmen. Alle lagen deshalb über dem nötigen Quorum.

Im Juli musste die Richterwahl verschoben werden, weil die Unionsfraktion keine Mehrheit für die von der SPD nominierte Juristin Frauke Brosig-Gersdorf mehr garantieren konnte. Die SPD nominierte nach der parlamentarischen Sommerpause deshalb Emmenegger, die bisher Richterin am Bundesverwaltungsgericht ist. Die Wahl galt auch als Testfall für die Arbeitsfähigkeit der schwarz-roten Koalition.

Richterwahl: Gescheiterter erster Anlauf im Sommer

Noch im Sommer war die Abstimmung gescheitert. Damals hatte die SPD neben der Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold auch die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf vorgeschlagen, während die Union mit dem Bundesarbeitsrichter Günter Spinner antrat. Alle drei Kandidaten erhielten im Wahlausschuss die notwendige Unterstützung.

Doch die in derselben Woche geplante Wahl im Plenum platzte, weil es unter den Unions-Abgeordneten Widerstand gegen Brosius-Gersdorf gab. Grund war insbesondere Kritik an ihren Positionen zum Abtreibungsrecht. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) zog die Reißleine. Union und SPD mussten daraufhin kurzfristig die Wahl aller drei Kandidatinnen und Kandidaten von der Tagesordnung nehmen. Im August zog die Potsdamer Staatsrechtlerin Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück. Der Vorgang hatte eine wochenlange heftige Debatte ausgelöst. Auch ein Bruch der Koalition wurde befürchtet.

 

 

Amtszeit und Altersgrenze der Verfassungsrichter

Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter in Karlsruhe sind für maximal zwölf Jahre gewählt. Außerdem gibt es eine Altersgrenze von 68 Jahren.

Verfassungsrichter Josef Christ wurde im November 68 Jahre alt, Ende November lief seine Amtszeit darum ab. Im Juni feierte die Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König, ihren 68. Geburtstag. Auf eigenen Wunsch scheidet auch Ulrich Maidowski aus, der seit 2014 Verfassungsrichter ist. Darum gibt es gleich drei Vakanzen in Karlsruhe.

Linke fordert Änderung beim Vorschlagsrecht

Im Gespräch mit dem Sender „Phoenix“ forderte Clara Bünger (Linke), auch ihre Fraktion sollte künftig Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlagen dürfen. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU) hielt dagegen, man sollte den Nominierungsschlüssel nicht jede Legislaturperiode an die Mehrheitsverhältnisse anpassen.

Seit 2018 gilt die Formel 3:3:1:1. Das bedeutet, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter pro Senat vorschlagen können. Die Grünen und auch die FDP haben jeweils ein Vorschlagsrecht. Die Linke wurde, ebenso wie die AfD, bislang nicht berücksichtigt.