25. September 2025

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Rente vor 62: Welche Jahrgänge davon letztmalig profitieren!

 

Das Jahr 2025 neigt sich mit großen Schritten dem Ende entgegen. Viele hunderttausende Menschen haben schon einen Antrag auf eine Altersrente gestellt- sei es für die Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder für Menschen mit Schwerbehinderung. Für letztgenannte Gruppe von Rentenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist es möglich im Jahr 2025 eine Altersrente noch vor dem 62. Lebensjahr in Anspruch zunehmen. Es gibt Geburtsjahrgänge dieser Gruppe, die noch 1964 geboren sind und 35 Jahre Wartezeit nachweisen können. Wer genau noch im Jahr 2025 vor 62 in den Ruhestand gehen kann und die Vorzüge der Vertrauensschutzregelung des § 236a SGB VI in genießen kann, erläutern wir in diesem Beitrag.  Die Geburtsjahrgänge ab 1964 dürfen erstmals ab 1. Januar 2026 in die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.  

In diesem Video erfahren Sie durch Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel welche Geburtsjahrgänge im Jahr 2025 von dem Rentenbeginn vor dem 62. Lebensjahr profitieren.

➡️ welche Altersrente genau damit genau gemeint ist?

➡️ welche Jahrgänge ab dem 01.09.2025 in diese Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen können und

➡️warum ein Rentenantrag für diese Altersrente so wichtig ist.