3. September 2025

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Vorschlag von Nouripour: Wahlen bündeln, Wahlperiode auf 5 Jahre verlängern

 

Grünen-Politiker Nouripour schlägt eine Bündelung der Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen auf zwei Termine sowie einheitliche Legislaturperioden von fünf Jahren vor. Dadurch könnten Verantwortliche auch tatsächlich „die Zeit haben, ihre Ideen umzusetzen“.

Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour schlägt vor, alle Landtage in Deutschland künftig am selben Tag zu wählen. Die Wahlperiode des Bundestags möchte er dann auf fünf Jahre verlängern und die Abstimmung mit den Kommunalwahlen zusammenlegen, wie der Grünen-Politiker der „Bild“ erläuterte.
Die Wahlen der deutschen Parlamente würden damit auf nur zwei Termine gebündelt, mit den Landtagswahlen zur Hälfte der Bundestags-Wahlperiode. Nouripour erhofft sich davon weniger „Atemlosigkeit“ in der Politik.
„Wir haben eine Landtagswahl nach der anderen“, sagte der frühere Grünen-Vorsitzende der „Bild“. „Die maximale Zeit zwischen zwei Wahlkämpfen in Deutschland ist sechs Monate.“ Das mache Politik und Parteizentralen „komplett atemlos“.

Mehr Zeit zum Regieren statt Dauer-Wahlkampf

Als Ausweg schlägt Nouripour die Bündelung der Abstimmungen vor: So könnten „zum Beispiel Bundestags- und Kommunalwahlen“ am selben Tag stattfinden „und zur Hälfte der Periode des Bundestages dann alle Landtagswahlen an einem Tag“.
Wenn man das mache, könne man auch die Legislaturperiode des Bundestags auf fünf Jahre verlängern, damit Verantwortliche auch tatsächlich „die Zeit haben, ihre Ideen umzusetzen“.
Bislang wird der Bundestag alle vier Jahre gewählt, die Landtage (mit Ausnahme von Bremen) alle fünf Jahre. Im kommenden Jahr stehen fünf Landtagswahlen an vier verschiedenen Terminen im März und September an: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Verfassungsänderung notwendig

Die Hürden für eine Umsetzung von Nouripours Vorschlag sind hoch. Bund und Länder müssten an einem Strang ziehen, denn die Wahltermine der Landtage werden auf Landesebene festgesetzt – die Wahlperioden sind in den Landesverfassungen geregelt.
Die Dauer der Legislaturperiode für den Bundestag ist im Grundgesetz festgelegt. Eine Anhebung von vier auf fünf Jahre wäre nur über eine Verfassungsänderung möglich, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist. (afp/red)
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