13. August 2025

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Neues deutsches WHO-Gesetz hebelt Grundrechte aus

 

Die deutsche Bundesregierung bereitet das Gesetz vor, das die geänderten WHO-Richtlinien in nationales Gesetz gießt. Der Entwurf zielt darauf ab, die körperliche Unversehrtheit einschränken zu können, die staatliche Souveränität abzubauen und der WHO mehr Macht zuzuschieben.

Die Frist zum Einspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation ist abgelaufen. Einzelne Staaten haben einen Widerspruch angemeldet – darunter unter anderem die USA, Italien, Israel und teilweise sogar auch Österreich – Deutschland, das ein Treiber der WHO-Machterweiterung ist, nicht. Stattdessen hat man bereits einige Tage vor dem Ende der Einspruchsfrist das entsprechende Gesetz verabschiedet.

Denn die geänderten Gesundheitsvorschriften brauchen, anders als der Pandemievertrag, nationale Ratifizierung: Nationale Gesetze müssen aber entsprechend den neuen IGV angepasst werden. Deutschland ist hier bereits sehr weit – und zwar von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Dabei hat der Gesetzesentwurf, der schon am 16. Juli vom Kabinett verabschiedet wurde, massiv Sprengkraft und zeigt, wie weit die neuen  IGV gehen und wie die WHO-Machterweiterung tatsächlich aussieht.

In Artikel 2 heißt es zum Beispiel im Wortlaut:

„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Man weist darauf hin, dass dies Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entspreche. Auch wenn es sich hier zunächst um eine technische Formulierung handelt. Trotzdem: Es wird ausdrücklich erlaubt, dass durch die neuen IGV die Grundrechte eingeschränkt werden können. Dabei geht es explizit um die körperliche Unversehrtheit – man kann schnell an eine kommende Zwangsimpfungskampagne denken.

Die Bundesregierung versucht aber weiterhin die Tragweite der Änderungen herunterzuspielen. So heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Änderungen der IGV würden nun gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz erfordern, um „in deutsches Recht verankert werden“. Und weiter wörtlich: „Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.“

Ein mindestens „irreführender“ Satz, wie Initiative für Grundrechte und Rechtsstaat bemerkt: „Wenn durch die IGV ausdrücklich Grundrechte eingeschränkt werden können, ist die staatliche Souveränität Deutschlands durchaus davon betroffen.“

Dazu kommt auch der neue Begriff der „pandemischen Notlage“ der in den IGV erstmals eingeführt wird. Bekanntlich obliegt es künftig dem WHO-Generaldirektor solche Notlagen auszurufen und zeitlich befristete Empfehlungen zu geben. Etwa die Überprüfung eines Impfnachweises oder die Durchführung von Quarantänen und Einreisestopps.

Die zivilgesellschaftliche Gruppe der Initiative für Grundrechte führt weiter aus, und warnt durchaus erschrocken:

 Jeder WHO-Mitgliedstaat verpflichtet sich durch die Annahme der IGV insbesondere dazu, bei unklaren Gesundheitsereignissen die WHO zu informieren und entsprechende, von der WHO koordinierte Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, „Labordiagnostikkapazitäten“ bereit zu halten sowie „Desinformation“ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken. Das Bundesgesundheitsministerium behauptet indes, dass die IGV-Änderungen die WHO und die Vertragsstaaten lediglich dabei unterstützen sollen, „schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren“.

Auch der O-Ton von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken klingt denkbar harmlos: „Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglichst sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.“

Ist den verantwortlichen Politikern tatsächlich nicht bewusst, dass sie der WHO verbindlich die Befugnis erteilen, über einen Ausnahmezustand in Deutschland entscheiden zu können? Dabei ist in der Einleitung zu dem neuen Gesetz wörtlich zu lesen: „Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.“ Gäbe es Alternativen zu diesem Gesetz? Antwort: „Keine. Die Änderungen der IGV können innerstaatlich nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (BGBl. 2007 II S. 930) in Kraft gesetzt werden, da sie umfassend und grundlegender Art sind.“ Dem Kabinett ist also sehr wohl klar, dass die IGV „umfassend und grundlegender Art“ sind! Das neue Gesetz muss jetzt noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

 

Neues deutsches WHO-Gesetz hebelt Grundrechte aus