Rente geplant – Antrag zu spät gestellt?
Und schuld war die Rentenversicherung? Klingt nach einem klaren Fall für eine Entschädigung.
Aber das Landessozialgericht sagt:
Nein! In diesem Video erkläre ich Ihnen,
-warum eine fehlerhafte Rentenauskunft nicht immer zu einer rückwirkenden Zahlung führt und
-wie Sie solche Fehler vermeiden können.
Am Ende gebe ich Ihnen noch zwei Extra-Tipps, wie Sie Ihre Rente clever planen und Fristen sicher einhalten.