Beim Bürgergeld wächst ein riesiger Schuldenberg. Der Grund: zu viel ausgezahltes Geld, das die Arbeitsagentur im Nachhinein von den Empfängern zurückfordert – das sie aber nicht zurückbekommt!
Ende Juni belief sich dieser sogenannte „zahlungsgestörte Forderungsbestand“ auf rund 3,25 Milliarden Euro, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte. Rekord!
Zum Vergleich: Ende 2015 waren es „nur“ 1,43 Milliarden Euro. Der Schuldenberg hat sich also in zehn Jahren mehr als verdoppelt. 3,25 Milliarden Euro – das entspricht einem Plus von rund 128 Prozent.
Schulden durch Bürgergeld steigen immer weiter
Zum Verständnis: Die Agentur fordert Leistungen zurück, wenn Bürgergeldempfänger mehr erhalten haben, als ihnen zusteht. Mögliche Gründe sind z. B. verschwiegenes Einkommen oder Schwarzarbeit. Oder es gibt Änderungen (neuer Job), die das Amt zu spät erfahren hat. Als „zahlungsgestört“ gelten Forderungen dann, wenn der Termin zur Rückzahlung verstrichen ist und die Empfänger das Geld aber trotzdem nicht zurückgezahlt haben – weil sie nicht wollen oder schlicht nicht können.
Ein Grund für die sich anhäufenden Schulden ist auch eine „systemimmanente Problematik“, wie eine BA-Sprecherin erklärt: „Die monatliche Auszahlung der Leistungen im Voraus führt dazu, dass Leistungsbezieher geradezu Forderungen anhäufen.“ Wer heute Geld bekommt und morgen einen Job annimmt, hat sofort zu viel kassiert.
Dazu kommt: „Mit jeder eintretenden Änderung im laufenden Leistungsmonat tritt eine weitere Forderung hinzu.“ Vor allem bei Menschen, die über Jahre hinweg Bürgergeld beziehen, entstünden so oft mehrere Forderungen, „die wegen Fortbestehens der Hilfebedürftigkeit nicht beigetrieben werden können“.
Fakt ist: Die Rückzahlung funktioniert nicht. So liegt die Tilgungsquote bei den zahlungsgestörten Forderungen (Stand Juni 2025) laut BA bei gerade einmal 0,96 Prozent. Ein Katastrophenwert: Von 100 Euro erhält das Amt nicht einmal 1 Euro zurück!
Begründung laut BA: Viele Schuldner beziehen weiterhin Bürgergeld oder verdienen so wenig, dass ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Deshalb dürfen die Jobcenter bei Bürgergeldempfängern die Rückforderung nur sehr begrenzt mit laufenden Leistungen verrechnen: maximal 30 Prozent (in vielen Fällen sogar nur 10 Prozent) von der monatlichen Tilgungsrate.