Am 3. Juli 2024 hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern ein Urteil gefällt, das vielen Menschen teuer zu stehen kommen könnte – vor allem denen, die bald in Rente gehen. Es geht um die Frage, wer in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen wird und wer nicht – mit drastischen finanziellen Unterschieden. Denn wer die formalen Voraussetzungen knapp verfehlt, muss mit deutlich höheren Krankenkassenbeiträgen im Ruhestand rechnen. Dieses Urteil betrifft nicht nur einen Einzelfall, sondern zeigt auf, wie streng und formalistisch die gesetzliche Regelung zur sogenannten 9/10-Vorversicherungszeit ausgelegt wird – ohne Rücksicht auf Lebensverläufe, Unwissenheit oder persönliche Schicksale. Gerade für ehemals privat Versicherte, Selbstständige oder Späteinsteiger in die gesetzliche Krankenversicherung kann das Urteil bittere Konsequenzen haben.