Ein komplettes Verbot ist (noch) nicht beabsichtigt. Doch Brüssel plant, den privaten Verkauf von Gebrauchtwagen massiv zu erschweren. Der klassische Altautoverkauf könnte schneller Geschichte sein, als man denkt. Zudem werden auch Beschlagnahmungen von alten Autos möglich.
Der klassische Altautoverkauf, bei dem in die Jahre gekommene Autos, die kaum noch durch die TÜV-Überprüfung (oder in Österreich das „Pickerl“) kommen und aus der EU exportiert werden, steht im Visier von Brüssel. Die exportierten Autos fahren oft noch viele Jahre, sei es in Afrika, Asien oder in der europäischen Peripherie. Doch mit einer neuen Bürokratielawine aus Brüssel könnte das vorbei sein.
Gegen Altautos und Export
Die neue Altfahrzeug-Regulierung der EU-Kommission sieht vor, dass vor dem Verkauf ein Gutachten erstellt wird. Diese Überprüfung soll den Wert des Autos dokumentieren – erst dann darf es zum Verkauf angeboten werden. Dies ist Teil des sogenannten „digitalen Fahrzeug-Kreislaufpasses“, der jedes Auto lückenlos überwachbar machen soll. Privatpersonen müssen dann nachweisen können, dass das Fahrzeug in fahrbereitem Zustand veräußert wurde.
Wenn ein Auto also kein „Pickerl“ mehr bekommt, kann es nicht mehr so leicht zum Export verkauft werden. Autos ohne Straßenzulassung müssen einen Nachweis besitzen, dass sie wirtschaftlich noch zu reparieren sind. Das könnte den klassischen Altautoverkauf massiv erschweren.
Bis Jahresende soll dieses umfassende Gesetzespaket verabschiedet werden, 2026 soll es in Kraft treten. Die Absicht dahinter wird auch gar nicht verschleiert.
Der Focus schreibt etwa dazu:
„Man will vermeiden, dass schrottreife Fahrzeuge aus der EU herausgebracht werden, wie dies traditionell vielfach geschieht: Altautos, die bis nach Kasachstan oder Usbekistan verfrachtet werden, sind Brüssel ein Dorn im Auge. Auch wenn in solchen Ländern die nach europäischer Auffassung schrottreifen Mühlen wundersamerweise zu neuem Leben erweckt werden – und sei es, dass man aus zwei oder drei solcher Wracks ein fahrbereites Auto zusammenschweißt.
“Künftig wird beim Export von Fahrzeugen eine lückenlose Dokumentation der Lebenszeit des Autos (später auch von Motorrädern und Lastwagen etc.) verlangt, eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug fahrbereit ist in Form eines Gutachtens, und weitere Belege. Die EU empfiehlt, den Startvorgang und die Tachostände während der Fahrt zu dokumentieren – am besten auf Video, aber Vorsicht: Das sollte lieber ein Beifahrer machen.“
Damit will man – so zumindest die Propaganda – das Klima schonen. Wie man der Umwelt nützt, wenn man Autos verschrottet, anstatt sie noch jahrelang zu fahren, steht freilich auf einem anderen Stern. Aber man verabschiedet schneller alte fossile Dieselmotoren und zwingt die Konsumenten schneller zum Neuwagenkauf. Immerhin wird man dafür sorgen, dass Autos noch verkauft werden können, solange sie eine TÜV-Überprüfung haben
Der Feldzug gegen alte Autos in der EU steckt noch in der Anfangsphase. Die Altauto-Richtlinie, die Ende 2025 umgesetzt wird, hat noch weitere Fallstricke für alte Autos und ihre Besitzer parat. So dürfte etwa auch eine Beschlagnahmung von alten Autos möglich werden-TKP hat darüber berichtet.