Stellen Sie sich vor, Sie haben Kinder großgezogen – aber Ihre Rente fällt trotzdem niedriger aus, als erwartet. Der Grund? Ihr Kind war im ersten Lebensjahr nicht in Deutschland gemeldet. Ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts zeigt: Genau dieser Punkt kann entscheidend für Ihre Rentenhöhe sein. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann entscheidend für die Höhe der Rente sein. Doch nicht in jedem Fall werden die vollen Entgeltpunkte gewährt. Das Bayerische Landessozialgerichts vom 31.05.2016 (Az.: L 6 R 685/15) stellt klar: Kindererziehungszeiten werden nur berücksichtigt, wenn das Kind in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt in Deutschland gelebt hat.